Kochen bei Stromausfall

  • Ich setze auch auf zwei verschiedene Gaskocher. Die beiden haben unterschiedliche Gaskartuschen, Dank eines Adapters, kann ich aber " umfüllen" . Wichtig ist hier, das man nicht nur Butansgaskartuschen hat, sondern auch Propan / Butan Gemisch Kartuschen. Diese funktionieren auch bei niedrigen Temperaturen. Reines Butan nicht ! Die gemischten Kartuschen sind schwer zu bekommen.

    Eine weitere Möglichkeit habe ich , mit dem Hobo Kocher. Einen kleinen zum zusammen legen, und einen selbst gebauten aus einem Ikea Teil ( ca. 3 € ) . Das wenige Holz für so einen Kocher findet sich immer. Außerdem kann man so einen Hobo Kocher aus alten Büchsen bauen.

  • Wir haben den E-Herd durch einen Gasherd ersetzt. Wird mit Propangasflaschen betrieben. Habe ich mir fachgerecht inkl. aller Sicherungseinrichtungen mit Drucktest usw. einbauen lassen. Mit zwei Flaschen komme ich locker 3 Monate. Und ich habe mehr wie 2 Flaschen. 8)

  • Wir haben für den Notfall einen zweiflammigen Gaskocher und zwei 15 kg Gasflaschen dazu, sollte eine Zeitlang reichen. Wir haben aber auch noch ein paar Esbitkocher, diese kleinen, klappbaren Kocher aus Alu ( Bundeswehr ). Damit kann man zwar nicht kochen aber mal ne Dose aufwärmen.

  • Ich habe einen Holzofen im Haus, da lassen sich Sachen gut aufwärmen oder warm halten.

    Draussen dann einen fest gemauerten Kamingrill mit Grillrost, Drehspieß und groß genug für einen meiner Dutch-Oven. Diese ersetzen quasi den Backofen vollumfänglich.

    Ansonsten Feuerschale und Dreibein für Töpfe bzw. wieder mit Grillrost.

    Holz ist kein Problem, ein Vorrat für zwei Jahre sitzt am Haus, sehr viel mehr lagert nicht weit entfernt.


    Ich habe auch einen Gaskocher mit Kartuschen, aber der ist eher was fürs Wandern. Hobo ist ganz nützlich als "Mini-Lagerfeuer", aber nicht so mein Fall. Entweder ich mache ein normales Feuer, oder ich benutze den Gaskocher oder einen von mehreren M71 Notkochern der Schweizer Armee (die lassen sich sehr kostengünstig nachfüllen, Esbit ist mir zu teuer).


    Irgendwann hoffe ich das meine Großeltern ihren uralten Landhausherd loswerden wollen, wird schon lange nicht mehr benutzt. Ich habe zwar keine Ahnung wo ich den aufstellen soll, aber das gute Ding wird definitiv einen Platz bei mir finden.

  • Ich weiß nicht so recht ob das hier her gehört,

    aber zu Gaskocher, Spirituskocher und Co hätte ich da mal eine Frage in die Runde.

    Welche Mengen an Gaskartuschen, oder Brennspiritus man aus Platzgründen einlagern kann ist eine Sache.

    Wieviel man einlagern darf eine völlig andere.

    Wer ein eigenes Haus hat ist davon vielleicht weniger betroffen, aber wenn man in einem Wohnblock, einer Mietwohnung "residiert"

    ist das meines Wissens rechtlich sehr eingeschränkt.

    Weiß jemand von Euch Genaueres über die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Also, in Garagen bis 100 qm Grundfläche sind maximal 20 Liter Benzin oder bis zu 200 Liter Diesel zulässig.

    "TRF ( Technische Regeln für Flüssiggas)

    Sinngemäß heißt es darin, dass der Anwender 2 Gasflaschen bis zu einem Füllgewicht von 16 Kilogramm im Gebäude lagern darf. Aber nur, „wenn die Fußböden allseitig oberhalb der Geländeoberfläche liegen […]“ – so das Originalzitat."

    Also niemals im Keller lagern!

    Darüber hinaus gibt es auch für Eigenheimbesitzer mächtig Probleme mit der Gebäudeversicherung, wenn mehr als oben beschrieben, im Haus oder der Garage gelagert werden. Gundsätzlich zahlt die Versicherung dann nicht mehr wenn, diese Vorschriften nicht eingehalten werden oder wenn z.B. Brandschutzvorschriften nicht eingehalten werden ( T30 Türen zu Garagen oder Kellerräumen). Außerdem beginnt dann der Staatsanwalt zu ermitteln.

  • Also, ich hab zu dem Thema selbst mal im Netz recherchiert.

    Laut Arbeitsblatt G 612 (A) des deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches (DVGW)

    darf man höchstens 2 Gaskartuschen in der Wohnung lagern und zwar nur eine pro Raum. Das gilt auch wenn eine der beiden leer ist.

    Nicht gelagert werden dürfen Gaskertuschen außerdem

    unter Erdgleiche (also im Keller)

    in Schlafräumen

    im Treppenhaus

    im Flur

    in Durchgang und Durchfahrt und deren direkter Umgebung.


    Am besten sollten sie im Freien oder in gut belüfteten Räumen gelagert werden.


    Nach den Technischen regeln für Gefahrstoffe TRG5 dürfen höchstens 20 Liter brennbarer Flüssigkeiten wie Farben, Lacke, Brennspiritus, Bioäthanol usw. im Keller gelagert werden. Bei Kellerräumen die durch Latten oder Bretter in einzelne Parzellen getrennt sind (in Mietshäusern meist der Fall) gilt diese 20 Liter Grenze pro ganzem Kellerraum, nicht pro Parzelle! Da man nicht weiß wieviel der Nachbar hat, können die 20 Liter sehr schnell beisammen sein. Bei Kellerabteilen mit gemauerten zwischenwänden gilt die Regel pro Kellerabteil.


    Diese Ausführungen gelten nicht für Heizöl! Das ist wieder was anderes

  • höchstens 2 Gaskartuschen in der Wohnung

    Das wiederspricht irgendwie dem Preppinggedanken. :/

    Ist aber leider Vorschrift. ;)

    Aber wie soll man Legal seine Brennstoffe lagern?

    Heizöl geht mit Auflagen, auch 5000 Liter, hilft aber bei Gaskochern nicht und ist wegen der Auflagen auch nur was für Hausbesitzer.

    Alles ist möglich, es müssen nur mehr probieren!