Beiträge von Carpe

    viele moderne Anlagen

    Ähm doch....

    nennt sich Sabotageschutz. Sobald kein Strom mehr da, wird eine SMS geschickt.


    preiswerte nachrüstanlagen vom Onlineshopping

    Selbst die, haben in der Regel eine Batterie und können ein paar Stunden Stromausfall überbrücken.

    Kombinierte WLan/GSM Anlagen kriegt man ab 200,-€.

    Da spreche ich aber nicht von Einbruchschutz.

    Ich habs im anderen Faden (Notwehr) schon geschrieben:

    Einbruchschutz setzt ein ganzheitliches Konzept voraus.

    Das sind bauliche, Technische, organisatorische Maßnahmen.

    Gerade bei Häusern ist es häufig das Einbrecher an einer Außensteckdose einen Kurzschluss verursachen um für einen Stromausfall zu sorgen der dann auch Alarm und Überwachungshardware neutralisiert

    Normalerweise (wenn man eine VDS, Verband der Schadensversicherer zertifizierte Anlage hat) kann eine GMA (Gefahrenmeldeanlage / Alarmanlage) min. 72h ohne Stromzufuhr überbrücken.

    Und Anlagen, die an eine NSL (Notruf-und Serviceleitstelle) angeschlossen sind, melden sofort einen Manipulationsversuch.


    In Privathäusern sind mittlerweile GSM Alarmanlagen die Regel, diese sind unabhängig vom Aussenstrom, und rufen /schicken SMS oft an mehrere Telefonnummern.


    Da gibt es ein paar Infos

    https://vds.de/vds-verlag/uebersicht#download-box

    ITLS = international trauma life support

    PHTLS = Prehospital Trauma Life Support


    Das du den Begriff "Izzi" noch nicht gehört hast, mag daran liegen,das die BW den Notverband erst 2003 eingeführt hat. Bei den Spezial/spezialisierten Kräften, die den CFR (Combat First Responder ) machen, ist es normal.

    Das ganze rührt davon her, weil der "Notverband" eigentlich Israeli Emergency Bandage heisst.

    wie die Verwendung von nicht wirklich geläufigen Abkürzungen ein klein wenig als Besserwisserei oder abkupfern ausgelegt werden könnte.

    Das hat nix mit Besserwisserei zutun, es ist die Fachsprache in dem bereich, wo dies hauptsächlich eingesetzt wird.

    Diese Begriffe sind auch der Standart bei den Buchstabenkursen wie ITLS oder PHTLS. Im Taktischen Bereich sowieso.

    Niemand sagt Abbindegerät.

    Auch bei der BW, wird meist von Izzi (Emergency Bandage) als von Notverband gesprochen.

    Wenigstens weiß der "Theoretiker" wie man z.B. Schußverletzungen mittels TQ und Woundpacking und Emergency Bandage versorgt. Weil er das eben schon (mehrmals) gemacht hat... und zwar nicht an einer Puppe....


    Und das ein Laie schneller in der Lage ist, ein TQ anzulegen, als ein Druckverband, weiß er auch, weil er das ausgebildet hat.

    Auch das lässt sich pauschal nicht sagen.


    Tiefkühlgemüse hat mehr Vitamine/Nährstoffe als das frische Gemüse aus dem Laden.


    Bei Dosen hat man mal mehr mal weniger (wegen der Verarbeitungsmethode Sterilisation) Vitamine/Nährstoffe, als bei frischen Gemüse.

    Vitamin C ist nicht hitzebeständig. Da ist frisches Gemüse im Vorteil.



    Es ist nicht wichtig, ob Frisch oder Dose, sondern abwechslungsreich.

    Frische Lebensmittel haben den Vorteil, dass man selber entscheiden kann, wieviel Salz, bzw. andere Zutaten, man dazu tut.

    Man kann das, ganz auf seinem Geschmack ausrichten.


    Dosen haben den entscheidenden Vorteil, der Haltbarkeit.


    Kleines Beispiel:

    Frische Möhren/Karotten halten sich zuhause, wenn es gut geht, 2 Wochen. Weil im Handel nur sogenannte "Waschmöhren" (die werden vorher gewaschen), dadurch ist deren Haltbarkeit geringer, als eine ungewaschene Möhre.

    Karotten in einer Dose sind Jahrelang haltbar. Der Vitamin Verlust wird durch die Dose in Grenzen gehalten.



    Das ganze Thema "Ernährung" ist leider weitaus komplexer, als mancher sich vorstellt.

    Dies ist vor Gericht oft straffrei


    Das ganze heisst "Schrecksekunde" und kommt aus dem Verkehrsrecht, die Zeitspanne ist 1sek.


    Passiert da etwas in der einen Sekunde, fällt der Zusatz " vorsätzlich" weg und es ist nur " fahrlässige" Körperverletzung.

    Aber, eben Verkehrsrecht.


    Aber das hat nichts mit dem "Fall" hier zu tun.

    Erschreckt dich jemand, wird dies als Körperverletzung gewertet, und ist somit Notwehrfähig.

    Gibst du dem jetzt eine Ohrfeige (innerhalb der einen Sekunde), ist dies ok.

    Dauert es länger, hast du eine (strafbare) Körperverletzung begangen.


    Ein Angriff ist gegenwärtig (siehe §32StGB bzw. §227 BGB)

    unmittelbar bevorsteht,

    gerade stattfindet

    noch andauernd

    würden jetzt nur theoretisch gesehen Atomschutzbunker was bringen?

    Es kommt immer drauf an, wie weit/ stark die Strahlenquelle ist und die Durchdringfähigkeit des Materials.


    Schmeisst dir jemand eine Atombombe vors Haus, bringt dir kein (Ziviler)Bunker mehr was.

    Geht das Ding aber in einiger Entfernung hoch, siehe erster Satz.

    Da gibt es keine Allgemeingültigkeit.