Home defense, Heimverteidigung

  • Das Gericht, das einen Einbrecher dann sogar noch Recht gibt und ich da ihn Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen mĂŒĂŸte, das wĂ€re fĂŒr mich kein Rechtsstaat mehr

    Willkommen in Deutschland!

    Genauso wird es so.

    Du wirst mit Sicherheit eine höhere Strafe als der Einbrecher bekommen.


    Wir haben zwar mehrere Paragraphen, welche sich mit Notwehr beschÀftigen (§32 StGB und §227 BGB), der Knackpunkt bei deinem Beispiel ist aber die "Erforderlichkeit".

    War es erforderlich, dass du dem Einbrecher die Pfanne auf den SchÀdel geschlagen hast?

    Der Einbrecher hat zwar gegenwĂ€rtig einen rechtswidrigen Angriff auf eines deiner RechtsgĂŒter (§244 StGB) gestartet, und eigentlich ist das NotwehrfĂ€hig.


    Bei Notwehr gibt es grundsĂ€tzlich keine RechtsgĂŒterabwĂ€gung (siehe BGH), aber es wird geprĂŒft, ob evtl ein Mißbrauch des Notwehrrechts (sogenannte BagatellfĂ€lle) stattgefunden hat (wenn das Rechtsgut weitaus geringer einzuschĂ€tzen ist, wie die körperliche Unversehrtheit des Angreifers).


    Also mal schnell von Hinten die Pfanne drĂŒberziehen, ist nicht die beste Vorraussetzung, um straffrei auszugehen.

    NatĂŒrlich kommt es noch auf andere Faktoren an, die gehen aber aus dem "Fallbeispiel" nicht hervor.



    Bevor wieder Dummes Zeug wie "google" kommt.

    Ich bilde seit mehr als 10 Jahren BerufswaffentrÀger in verschiedenen Themen aus, ua. auch (staatlich anerkannte) Waffensachkunde.

    Notwehr/Notstand ect.pp ist da ein wichtiges Thema.


    Einer meiner Ausbilder sagte mal:

    Es darf nur eine Version der Geschichte geben,

    Gut, er lebt in Arizona.

    Das geht hier in D auf gar keinen Fall.


    Okay wir brauchen keine Rechtslage wie in Amerika

    Es gibt nicht "die" Rechtslage in Amerika.

    Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Gesetze.

    In dem einen Bundesstaat darf man mehr, im anderen weniger.

    Ist dort auch bei den Waffengesetzen so.

    Einmal darf man open carry ohne irgendwelche weiteren Erlaubnisse zu benötigen (da muss auch das feststehende Messer sichtbar sein)in anderen Staaten, darf man es nicht.


    drĂŒck ihm ein Messer in die Hand , und mach ein Foto davon..

    Wird dir nicht wirklich helfen.

    Die kriminaltechnische Untersuchung ist heutzutage ziemlich weit.

    Man ist nicht nur in der Lage den Erstschuß rauszufinden (oft wird ja geschrieben, den ersten Schuß auf den TĂ€ter, der zweite in die Luft als Warnschuß) sondern auch die Reihenfolge ein paar FolgeschĂŒsse.

  • Ich weiß nur:

    wenn es, egal ob zu Krisenzeit oder "Friedenszeit" jemand mir Schaden zufĂŒgen will oder dergleichen, denke ich sicherlich nicht an die Konsequenzen.

    Da heißt es er oder ich.


    Aber der beste Schutz ist wohl der, dass erst keiner rein kommt^^

  • Das ist dann der beste Weg ins GefĂ€ngnis....

    und sicherlich nicht empfehlenswert.


    Aber der beste Schutz ist wohl der, dass erst keiner rein kommt^^

    Das Problem ist, das zu realisieren, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

    Wenn der Einbrecher genĂŒgend Aufwand betreibt (und er nicht daran gehindert wird), kommt er ĂŒberall rein.


    FĂŒr den Junkie Einbrecher kann man mit wenig Aufwand schon was machen, je proffesioneller der / die Einbrecher aber sind, umso schwerer wird es.

    Um "wirkungsvollen" Schutz vor EinbrĂŒchen zu haben, benötigt es

    bauliche

    elektronische

    organisatorische

    Maßnahmen.

  • Nochmal kurz zu dem Szenario, dass ein Einbrecher im Haus ist.

    Hau ihm die Bratpfanne besser nicht auf den Kopf. Um das zu tun, mĂŒsstest du dich ihm von hinten genĂ€hert haben. Das ist keine Notwehr. Wenn du ihm mit einer legalen Distanzwaffe in die Brust schiesst, schon eher, wenn der Einbrecher nach einer Waffe gegriffen hat. Anders, wenn er dich schon attackiert. Dann geht auch die Bratpfanne wieder ;)

    Die Gesetze sind da schon merkwĂŒrdig. Obwohl jemand dein Haus zerstört und dich beraubt, darfst du ihm nichts tun. Das ist Aufgabe der Exekutiven (die nach persönlichen Erfahrungen vollkommen desinteressiert ist).

  • Deshalb wĂ€hre es immer am idealsten den Einbrecher schon vorher davon zu ĂŒberzeugen das er bei dir nicht einbrechen will. Das verstĂ¶ĂŸt auch nicht gegen gesetze und spart eine Menge Ärger.

    Alles ist möglich, es mĂŒssen nur mehr probieren!

  • Ich sags nochmal.

    Mir ist in so einer Situation mein Leben mir lieber als das eines Einbrechers.

    Und ich wĂŒrde ihm auch die Pfanne oder das Nudelholz vorne reinhaun.

    Ich wĂŒrde da mir keine Gedanken vorher machen weil es menschlich ist sich selbst zu schĂŒtzen.

  • Es gibt ja auch noch diesen " Schreckreflex" oder wie dies genau heist, wo man innerhalb ( ich glaub bis zu 3 sek) eine ReflexmĂ€ĂŸige Abwehr- / Verteidigungshandlung durch fĂŒhrt, im fast Unterbewusstsein. Dies ist vor Gericht oft straffrei.