Das Gericht, das einen Einbrecher dann sogar noch Recht gibt und ich da ihn Schadenersatz oder Schmerzensgeld zahlen müßte, das wäre für mich kein Rechtsstaat mehr
Willkommen in Deutschland!
Genauso wird es so.
Du wirst mit Sicherheit eine höhere Strafe als der Einbrecher bekommen.
Wir haben zwar mehrere Paragraphen, welche sich mit Notwehr beschäftigen (§32 StGB und §227 BGB), der Knackpunkt bei deinem Beispiel ist aber die "Erforderlichkeit".
War es erforderlich, dass du dem Einbrecher die Pfanne auf den Schädel geschlagen hast?
Der Einbrecher hat zwar gegenwärtig einen rechtswidrigen Angriff auf eines deiner Rechtsgüter (§244 StGB) gestartet, und eigentlich ist das Notwehrfähig.
Bei Notwehr gibt es grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung (siehe BGH), aber es wird geprüft, ob evtl ein Mißbrauch des Notwehrrechts (sogenannte Bagatellfälle) stattgefunden hat (wenn das Rechtsgut weitaus geringer einzuschätzen ist, wie die körperliche Unversehrtheit des Angreifers).
Also mal schnell von Hinten die Pfanne drüberziehen, ist nicht die beste Vorraussetzung, um straffrei auszugehen.
Natürlich kommt es noch auf andere Faktoren an, die gehen aber aus dem "Fallbeispiel" nicht hervor.
Bevor wieder Dummes Zeug wie "google" kommt.
Ich bilde seit mehr als 10 Jahren Berufswaffenträger in verschiedenen Themen aus, ua. auch (staatlich anerkannte) Waffensachkunde.
Notwehr/Notstand ect.pp ist da ein wichtiges Thema.
Einer meiner Ausbilder sagte mal:
Es darf nur eine Version der Geschichte geben,
Gut, er lebt in Arizona.
Das geht hier in D auf gar keinen Fall.
Okay wir brauchen keine Rechtslage wie in Amerika
Es gibt nicht "die" Rechtslage in Amerika.
Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Gesetze.
In dem einen Bundesstaat darf man mehr, im anderen weniger.
Ist dort auch bei den Waffengesetzen so.
Einmal darf man open carry ohne irgendwelche weiteren Erlaubnisse zu benötigen (da muss auch das feststehende Messer sichtbar sein)in anderen Staaten, darf man es nicht.
drück ihm ein Messer in die Hand , und mach ein Foto davon..
Wird dir nicht wirklich helfen.
Die kriminaltechnische Untersuchung ist heutzutage ziemlich weit.
Man ist nicht nur in der Lage den Erstschuß rauszufinden (oft wird ja geschrieben, den ersten Schuß auf den Täter, der zweite in die Luft als Warnschuß) sondern auch die Reihenfolge ein paar Folgeschüsse.