Grundsatzfragen zum Einlagern von Brennbaren Material

  • Ahoi,

    immer wieder sieht man z.b. auf Youtube dass die Leute 40 Liter Benzin, 4 Gasflaschen und 50 Gaskartuschen einlagern. Soweit sogut aber eigentlich ja nicht erlaubt. Teilweise sogar sehr nachvollziehbar im Fall eines Brandes absolut gefährlich für alle in der Nähe und eventuell sogar besonders gefährlich für die Einsatzkräfte. Wir "Preppen" ja eigentlich für den Fall, "was wäre wenn". Wie steht ihr zu dem Thema? Was wäre also wenn eure "Bude abfackelt" und am Ende rauskommt dass Ihr illegalerweise zu viel branntbeschleuniger im Keller hattet, eventuell stellt sich die Versicherung quer und Menschen kamen zu schaden etc.


    Hinnehmbares Risiko? Unwissenheit? Ignoranz? Nötiges übel? Letzten Endes muss jeder selbst entscheiden was er tut aber mich interessiert ob ich da eher zu "pingelig" bin oder ob sich andere ähnliche Gedanken machen aber nach der Abwägung dennoch dazu entschließen im Falle des Falles, notwendiges bzw sehr wichtiges eben doch in brauchbarer Menge zu lagern.


    Beste Grüße, Tey


    PS. Hier soll niemand verurteilt werden oder ähnliches lediglich der Gedanke Hi ter dem "tun" interessiert mich. :)

  • Ich habe bei meiner Versicherung nach den Grenzen gefragt - z.B. 20l Benzin - gelten diese pro Haus, oder pro Haushalt? Ferner ob z.B. auf demselben Grundstück, aber nicht mit dem Haus baulich verbundenen Hütte, ein weiterer Kanister stehen darf etc.


    Die schauen bei solchen Fragen zwar erst etwas schief und die Antwort dauert, aber dann bist Du erstmal informiert über mögliche Konsequenzen. Und darum geht es m.E. auch beim preppern - Konsequenzen abwägen. Was ist mir wichtiger. Was ist möglich/erlaubt, wo sind die Grenzen und was KANN passieren, wenn ich diese überschreite - und wie ist das Risiko, dass dies eintritt.

  • Wenn man sich im Internet so umschaut liest man von maximal 2 Gaskartuschen pro Haushalt.


    Ich hab 5 Gaskartuschen. Warum? Ja, weil bei dem Lötbrenner-Set das ich im Baumarkt gekauft habe 5 Kartuschen eingeschweißt mit dabei waren. Hätte ich die anderen 3 jetzt noch auf dem Parkplatz in die Tonne werfen sollen bevor ich damit nach Hause fahre?!


    Folgendes stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.


    Die Quelle für diese ganzen Vorschriften sind die "Technischen Regeln Flüssiggas" des DGVW.


    Nun muss man wissen das der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt hat:

    (Anm. Das würde natürlich auch andere Normen betreffen, nicht nur DIN)


    Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Nach BGH kommt es auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik an. Diese dürfen keineswegs mit den DIN-Normen identisch gesetzt werden. Die Mangelfreiheit kann nicht ohne weiteres einer DIN-Norm entnommen werden.

    Gebunden an solche Regelungen wäre man nur wenn ein Gesetz auf die Einhaltung der Norm verweist oder sich vertraglich dazu verpflichtet.


    Daher ist es erstmal grundsätzlich weder Verboten noch Illegal wenn man sich nicht an daran hält was in diesen Normen steht.


    Diese Normen sind als Vorschrift auch gar nicht geeignet, da sie im Gegensatz zu Gesetzen nicht öffentlich zugänglich sind (und nicht billig) und sich ausschließlich an Fachkundige gerichtet sind.


    Jetzt ist oben die Rede von den "anerkannten Regeln der Technik". Und im

    Energiewirtschaftsgesetz - EnWG §49 steht:


    Damit verweist das Gesetzt zwar indirekt auf die Normen, allerdings geht es hier um Energieanlagen. Bei der eigenen Hauselektrik handelt es sich zweifelsohne um eine solche Energieanlage und vielleicht wisst ihr's oder nicht, in der VDE (Elektro-Norm) steht, dass Elektroinstallationen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden darf - d.h. auch ne einfach Lampe selbst aufhängen ist nicht. (Laut Norm, die Praxis sieht natürlich anders aus)


    Und bei Elektroinstallationen kann man u.U. schon was falsch machen als Laie, und da macht das vielleicht noch irgendwo Sinn.


    Es steht ja auch bei jeder Lampe oder Steckdose ein Hinweis drauf: "Darf nur durch Fachmann installiert werden", o.ä. Elektrobetriebe müssen wohl auch nachweisen, dass sie die Normen haben und allein aus Haftungsgründen werden die sich daran halten, etc...


    So, nun sind Gaskartuschen oder auch andere Brennstoffe die man vielleicht zu Hause lagern will KEINE Energieanlagen. Es gibt auch keine Hinweise auf z.B. den Kartuschen, das man nur 2 zu Hause haben darf. Wo steht das Gesetz das mir das vorschreibt? Die Norm wo das drinsteht ist nicht mal öffentlich zugänglich. Es gibt auch keine Fachkraft die ich beauftragen könnte, wozu auch, um mir was als Privatperson ins Regal zustellen? Oh, und warum sind in Österreich von 2 Kartuschen pro Raum die Rede? Haben wohl einen ganz anderen Stand der Technik da?!


    Daher mein persönliches Fazit: Es hat nur Empfehlungscharakter, mehr nicht.



    Aber...

    Sollte es im Haus brennen, und es rennt ein Feuerwehrmann/- frau ins Wohnzimmer um zu löschen, und wird dann plötzlich weggehauen von den 50 Gaskartuschen die im Wohnzimmerschrank lagerten - Wird man sich sicherlich vor Gericht dafür verantworten müssen und man wird sich sehr genau Fragen wie viele Kartuschen da überhaupt zu suchen hatten und wird natürlich in die oben erwähnte Norm reinschauen ...

  • Schön aufgearbeitet Jekyll

    Ich habe eine Menge im Keller im Mehrfamilienhaus, die wohl kein Richter akzeptieren würde wenn es zu einem Unfall käme und mache mir sehr häufig Gedanken darüber wie man das lösen könnte.

    40Liter Diesel in geeigneten Gefäßen wären weniger das Problem, aber als damals die Gaspreise explodiert sind war ich beim eindecken etwas übervorsichtig.


    Ich hatte schon überlegt ein geeignetes Schild an der Tür anzubringen um im Falle eines Brandes niemanden in eine Falle tappen zu lassen. Wollte aber nicht die Nachbarn im Vorfeld beunruhigen...

    Es wird wohl darauf hinauslaufen das ich es aussitze oder irgendwann endlich mal so viel auslagere das mein Gewissen beruhigt ist.


    Am Ende ist es der Verstand auf den es ankommt. Dafür brauche ich keine Sachverstand, das kann man von keinem Privatmann erwarten, aber Menschenverstand schon. Wir deutschen sind zu sehr daran gewöhnt, das es schon für jede Situation die richtige Regel geben wird und kommen völlig ins Straucheln wenn wir mal nicht reglementiert werden.;)

  • Hilfe ich bin ein SCHWERVERBRECHER ... (im Eigenheim am LAND)


    Ich habe hier 80 Liter Sprit in Kanister (im Stahlschrank -> Keller -> belüftet).

    Was soll ich mit nur 20 Liter -> das Aggregat ist HUNGRIG!

    Und im NOTFALL soll das mindestens ca. 6 - 10 Stunden am Tag laufen können.

  • Allgemein ist es ein schwieriges Thema. Das mit den DIN-Normen dachte ich mir schon, wusste ich aber nicht genau. Danke Jekyll . Trotz allem scheint es mir in der Prepperszene schon oft so zu sein nach dem Motto "ich will das so, also mach ich das auch", oder auch "es machen doch eh alle". Wer dann der ist, der bei einem Unfall haftet, sollte klar sein, wenn klar wird, dass da jemand Unmengen brennbaren Materials hortete...Aber wie schon geschrieben, alles eine Sache des Verstandes und ob man ihn anzuwenden vermag. Persönliche Interessen über die Sicherheit meiner Mitmenschen zu stellen oder gar über das Gesetz, würde mir persönlich nie einfallen.

  • Also generell solange nichts geschieht, ist es so gut wie egal wie viel von jenem Material man hat. Das fängt doch schon bei den Campingsgaskochern an, man darf wohl, wenn ich mich recht entsinne nur ... 8 Butangaskartuschen im selben Gebäude aufebwahren oder so. Das reicht im Notfall vorn und hinten nicht.


    Sollte jemals zu einem Brandfall kommen spielt eventuell die Versicherung nicht mehr mit, wenn man mehr einlagert als die hier uns unbekannte Grenze dafür.


    Aber ich finde es spannend, dass das halt eine Norm ist und wie ich derzeit selbst aus einer Umschulung gelernt habe, sind Normen, da besttätige ich noch mal den Jekyll , für Fachkunde, sotmi ist jeder Normie ausgenommen der keine Fachkundeprüfung abgelegt hat - womit, dann hiernach die Regeln garnicht gültig sind, oder? Das liest sich alles nun so als wäre das nur für jene relevant die beruflich sich um Gebäudesicherheit kümmern - tue ich nun nicht, also kann ich 100 Kartuschen einlagern.


    Ich glaube wir brauchen hier eine definitive Ansage mit staatlicher Quelle, sonst drehen wir uns etwas im Kreis. Wenn jemand jemanden kennt, ich freue mich über Info hierzu.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ich habe mich vergangene Woche dazu mit einem Feuerwehrkommandanten ausgetauscht.

    Auch hier Fehlanzeige. Es gibt die pauschalen Aussagen von 20l Benzin etc, aber unterm Strich war die Aussage "haushaltsübliche Mengen"... wie auch immer diese auszulegen sind.

  • Sowohl aus meiner Zeit als Maschinenbautechniker in der Konstruktion, aktuell als Planer in der Haustechnik, aber auch als Qualitätsmanager kann ich das mit den Normen bestätigen.

    Alle sind sich einig, das Normen immer nur Richtlinien sind und sein können.


    Sollte aber mal etwas passieren, wird sich ein Gutachter sehr nah an den Normen orientieren. Und dann musst du im Beruf wie auch Privat, sehr gut argumentieren warum du womöglich sehr stark von geltenden Normen abgewichen bist;)