Beiträge von Jekyll

    Das Wasser in den Leitungen.


    Dazu sollte man bevor kein Wasserdruck mehr von den Wasserwerken anliegt den Hauptwasserhahn zudrehen. Dann, den Wasserhahn der am höchsten liegt aufdrehen, sodass er Luft ziehen kann. So hat man genügend Druck und kann nun am tiefst gelegenen Hahn Wasser abfüllen.

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    Wenn man sich im Internet so umschaut liest man von maximal 2 Gaskartuschen pro Haushalt.


    Ich hab 5 Gaskartuschen. Warum? Ja, weil bei dem Lötbrenner-Set das ich im Baumarkt gekauft habe 5 Kartuschen eingeschweißt mit dabei waren. Hätte ich die anderen 3 jetzt noch auf dem Parkplatz in die Tonne werfen sollen bevor ich damit nach Hause fahre?!


    Folgendes stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.


    Die Quelle für diese ganzen Vorschriften sind die "Technischen Regeln Flüssiggas" des DGVW.


    Nun muss man wissen das der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt hat:

    (Anm. Das würde natürlich auch andere Normen betreffen, nicht nur DIN)


    Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Nach BGH kommt es auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik an. Diese dürfen keineswegs mit den DIN-Normen identisch gesetzt werden. Die Mangelfreiheit kann nicht ohne weiteres einer DIN-Norm entnommen werden.

    Gebunden an solche Regelungen wäre man nur wenn ein Gesetz auf die Einhaltung der Norm verweist oder sich vertraglich dazu verpflichtet.


    Daher ist es erstmal grundsätzlich weder Verboten noch Illegal wenn man sich nicht an daran hält was in diesen Normen steht.


    Diese Normen sind als Vorschrift auch gar nicht geeignet, da sie im Gegensatz zu Gesetzen nicht öffentlich zugänglich sind (und nicht billig) und sich ausschließlich an Fachkundige gerichtet sind.


    Jetzt ist oben die Rede von den "anerkannten Regeln der Technik". Und im

    Energiewirtschaftsgesetz - EnWG §49 steht:


    Damit verweist das Gesetzt zwar indirekt auf die Normen, allerdings geht es hier um Energieanlagen. Bei der eigenen Hauselektrik handelt es sich zweifelsohne um eine solche Energieanlage und vielleicht wisst ihr's oder nicht, in der VDE (Elektro-Norm) steht, dass Elektroinstallationen nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden darf - d.h. auch ne einfach Lampe selbst aufhängen ist nicht. (Laut Norm, die Praxis sieht natürlich anders aus)


    Und bei Elektroinstallationen kann man u.U. schon was falsch machen als Laie, und da macht das vielleicht noch irgendwo Sinn.


    Es steht ja auch bei jeder Lampe oder Steckdose ein Hinweis drauf: "Darf nur durch Fachmann installiert werden", o.ä. Elektrobetriebe müssen wohl auch nachweisen, dass sie die Normen haben und allein aus Haftungsgründen werden die sich daran halten, etc...


    So, nun sind Gaskartuschen oder auch andere Brennstoffe die man vielleicht zu Hause lagern will KEINE Energieanlagen. Es gibt auch keine Hinweise auf z.B. den Kartuschen, das man nur 2 zu Hause haben darf. Wo steht das Gesetz das mir das vorschreibt? Die Norm wo das drinsteht ist nicht mal öffentlich zugänglich. Es gibt auch keine Fachkraft die ich beauftragen könnte, wozu auch, um mir was als Privatperson ins Regal zustellen? Oh, und warum sind in Österreich von 2 Kartuschen pro Raum die Rede? Haben wohl einen ganz anderen Stand der Technik da?!


    Daher mein persönliches Fazit: Es hat nur Empfehlungscharakter, mehr nicht.



    Aber...

    Sollte es im Haus brennen, und es rennt ein Feuerwehrmann/- frau ins Wohnzimmer um zu löschen, und wird dann plötzlich weggehauen von den 50 Gaskartuschen die im Wohnzimmerschrank lagerten - Wird man sich sicherlich vor Gericht dafür verantworten müssen und man wird sich sehr genau Fragen wie viele Kartuschen da überhaupt zu suchen hatten und wird natürlich in die oben erwähnte Norm reinschauen ...

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