Selbstverteitigung / Kontaktkampf, waffenlos - was macht ihr?

  • Nach meinem Wissen gibt es in Deutschland eine Reichweitenbeschränkung für Abwehrspray, wenn man es mitführen möchte. Ich meine etwas von max 2 Meter gelesen zu haben (ohne Gewähr).


    Also sind diese Großdosen wohl ehr für die Heimverteidigung geeignet. Da macht dann auch die Wandhalterung Sinn, die man für diese großen Flaschen bekommen kann.

    Sowas höre ich zum ersten Mal und kann ich mir nicht vorstellen. Hast Du da eine Quelle für? Du meinst eine gesetzliche Beschränkung? Beschäftige mich seit Jahrzehnten mit allerlei legalen SV-Artikeln, insbesondere mit Pfeffersprays und so eine Regelung wäre mir neu.


    Alle 400ml-Sprays haben eine höhere Reichweite, der Jet Protector von Piexon hat eine höhere Reichweite und insbesondere das ganz neue System von Piexon, der PSX1, hat eine höhere Reichweite. Allesamt in Deutschland legal führbar.


    Ich könnte mir vorstellen, dass Du da Regelungen aus dem Ausland irgendwo aufgeschnappt hast. Kann das evtl. sein?

    Ich glaube ich habe in meinem ganzen Leben noch kein Spray oder Tierabwehrgerät gesehen, dass eine Reichweite von nur 2 Metern hatte. Somit wären ja allesamt illegal zu führen.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Übersehe ich das Mittel ? Sieht für mich aus wie eine normale Augenspülflasche (eigentlich der Standard bei Pfeffereinsatz). Die Mittel kenne ich auch nicht, würde da auch eher von Abstand nehmen.

    Cederroth wird ua auch bei Meier Medizintechnik vertrieben (Sterile, gepufferte isotonische Kochsalzlösung ohne Konservierungsmittel)

    Si vis pacem - para pacem

  • Nach meinem Wissen gibt es in Deutschland eine Reichweitenbeschränkung für Abwehrspray, wenn man es mitführen möchte. Ich meine etwas von max 2 Meter gelesen zu haben (ohne Gewähr).

    Nach m,einem Wissen ist Deutschland ein sehr sicheres Land, in dem man sich selten selbstverteidigen muss.


    Ansonsten, ist es mir (in Grenzen) relativ egal was in irgendwelchen Verordnungen zur Reichweite von Abwehrspray steht.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • Wie versprochen melde ich mich hier nochmal


    Für dieses Spray gibt es ja auch eine Altersfreigabe ab 18 Jahre.

    Das muß ich zunächst einmal korrigieren, die Altersbeschränkung gilt am 14 Jahren.


    Rechtlich wird Abwehrspray in Tierabwehrspray (muß als solches gekennzeichnet sein) und in Reitzstoffsprühgerät unterteilt.

    Tierabwehrspray fällt nicht unter dass Waffengesetz und darf daher OHNE Altersbeschränkung und OHNE Reichweitenbeschränkung frei geführt werden.


    Reizstoffsprühgeräte unterliegen dem Waffengesetzt und haben (wie gesagt) eine Alterbeschränkung ab 14 Jahren und eine Reichweitebeschrängung (4 Ausführungen)

    1 = 4m

    2 = 2,5m

    3 = 4m

    4 = 4/7m

    Quelle

    Wikipedia Pfefferspray

    Wikipedia Reizstoffsprühgerät

  • Ab 14 Jahren ist ein Abwehrspray aber niemals mit Pfeffer / Oleoresin Capsicum, sondern immer mit dem weit weniger wirksamen Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • Das halte ich auch für nicht richtig. Aber die "Diskussion" bringt nichts. In dem verlinkten Artikel geht es um die Polizeiausrüstung. Die haben mehrere Versionen ihres Reizstoffsprühgerätes, mit verschiedenen Reichweiten. Das hat allerdings keinerlei juristische Bewandtnis.


    Aber ist auch egal..

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"