Ich bin zwar kein Jurist, möchte aber mal kurz versuchen die Heimverteidigung etwas einzuordnen.
Jeder kennt wahrscheinlich den Film "Kevin allein zu Haus", bei dem zwei Einbrecher versuchen in ein Haus einzubrechen das von einem kleinen Jungen verteidigt wird. Was da im Fernsehen so lustig aussieht würde nach deutschen Strafrecht recht übel ausgehen. In dem Falle wären die beiden Einbrecher ja "nur" wegen Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch dran. Kevin hätte mit den Fallen die er gebaut hat vorsätzliche schwere Körperverletzung in mehreren Fällen verursacht. Dazu käme in einigen Fällen dann auch noch unterlassene Hilfeleistung.
In Deutschland hast du, wenn du einen Einbrecher bemerkst, nicht viele Möglichkeiten.
Du kannst die Polizei rufen, das wird auch empfohlen.
Du kannst versuchen mit dem Einbrecher zu reden, das wird nicht empfohlen.
Du kannst flüchten.
Für jede Art von Verteidigung bei der du dem Einbrecher einen körperlichen Schaden zufügt kannst du gerichtlich belangt werden. Sollte der Einbrecher in deinem Keller in eine Bärenfalle treten kann er dich auch dafür verklagen. Auch legale Waffenbesitzer haben das Problem dass sie nicht einfach eine Waffe aus dem Schrank holen dürfen um einen Einbrecher damit abzuwehren. Da die Waffen in einem gut gesicherten Waffenschrank lagern müssen setzt es Zeit und Aufwand voraus diese zu holen. Es bedeutet wiederum dass man die Waffe vorsätzlich gegen den Einbrecher benutzen wollte und somit keine Notwehr bestand. Auch der Versuch in bester Rambomanier den Einbrecher mit einem Messer zu überwältigen bedeutet Angriff mit einer tödlichen Waffe.
Um es klar zu sagen:
wenn ein Einbrecher kommt und es auf Geld oder Wertgegenstände abgesehen hat, dann sind das Delikte mit Gegenständen.
Wenn ein Einbrecher durch Abwehrmaßnahmen einen körperlichen Schaden erleidet wiegt das strafrechtlich schwerer.
Ein Glück für Kevin dass er noch nicht strafmündige war. :saint: