Dies ist vor Gericht oft straffrei
Das ganze heisst "Schrecksekunde" und kommt aus dem Verkehrsrecht, die Zeitspanne ist 1sek.
Passiert da etwas in der einen Sekunde, fÀllt der Zusatz " vorsÀtzlich" weg und es ist nur " fahrlÀssige" Körperverletzung.
Aber, eben Verkehrsrecht.
Aber das hat nichts mit dem "Fall" hier zu tun.
Erschreckt dich jemand, wird dies als Körperverletzung gewertet, und ist somit NotwehrfÀhig.
Gibst du dem jetzt eine Ohrfeige (innerhalb der einen Sekunde), ist dies ok.
Dauert es lÀnger, hast du eine (strafbare) Körperverletzung begangen.
Ein Angriff ist gegenwÀrtig (siehe §32StGB bzw. §227 BGB)
unmittelbar bevorsteht,
gerade stattfindet
noch andauernd