Neben Schreckschuss mit Platz und Pfeffer, habe ich da meine Pistolenarmbrust für den näheren Bereich .
Na und dann natürlich die üblichen Verdächtigen Pfferspray, Baseballschläger, Teaser...
Ob man die Sachen nutzt, wird sich zeigen.
Neben Schreckschuss mit Platz und Pfeffer, habe ich da meine Pistolenarmbrust für den näheren Bereich .
Na und dann natürlich die üblichen Verdächtigen Pfferspray, Baseballschläger, Teaser...
Ob man die Sachen nutzt, wird sich zeigen.
Es gibt Selbstschussanlagen günstig bei Amazon, läd man einfach mit einer Schreckschusspatrone. Kann man an einem nahestehenden Baum oder Pfosten befestigen und eine Angelschnur über den Gehweg spannen als Auslöser, auch Ergänzbar durch Pfefferladungen. Schreckt ab und alarmiert dich zur selben Zeit.
Ist wohl jedem Klar das dass in Deutschland im Regelfall nicht erlaubt ist. Es im Keller für den Fall der Fälle liegen zu haben ist aber legal. Bei 44€ kann man nicht viel Falsch machen denke ich. Fairerweise sollte man darauf verzichten wenn man einen Hund hat.
Die Vanessa Blank hat in einem Video einige getestet, und rechtlich Dinge dazu erläutert. Wer solche Selbstschußanlagen nicht kennt, ein guter Einstieg.
Die gibt es bei Fankonia und Siepmann sowohl in 9mm, als auch cal.16.
Auch gut sind elektronische Bewegungsmeler wie wir Jäger sie auf Sauen verwenden. Reichweite ca. 15-20 Meter. Vibratiosalarm vollkommen Geräuschlos.
Kein Kabel. Ist mit Funk. Gib im Internetbrowser "Bewegunsmeler für Jagd" ein.
Um das Thema mal wieder auf zu greifen....
Wenn ich einem Einbrecher mit dem Feuerlöscher ( ja, ich weiß Pulverlöscher eine Schweinerei im Treppenhaus) die Pickel aus dem Gesicht blase, sollte das doch für eine Schrecksekunde und Hustenanfälle bei ihm sorgen.
Ist da der allgemeine Pulverlöscher oder ein CO2 Löscher besser ? Welche Wirkung erzielen die Beiden ? Hat Jemand damit Erfahrungen ?
Zumindest kann mir kein Richter vorwerfen , ich hätte mir schon " unverhältnismäßige Verteigungsmittel " bereitgestellt um die einzusetzen.
Und da es auch kleine handliche gibt, kann man überall ( neben den großen) welche haben, in der Garage, im Auto....
Gerade gefunden:
Beim Löschen mit CO2 Feuerlöschern wird Kohlendioxid freigesetzt. Dadurch kann in Sekundenschnelle eine hohe CO2-Konzentration in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Mögliche Warnzeichen: verstärkter Atemantrieb, Atemnot.
Pro kg CO2-Löschmittel muss mind. eine freie Grundfläche* von 5,5 m² für eine löschende Person im Raum zur Verfügung stehen. Das heißt konkret:
Ein 2 kg CO2-Löscher erfordert mindestens
11 m2 freie Grundfläche.
Ein 5 kg CO2-Löscher erfordert mindestens
27,5 m2 freie Grundfläche.
....also Aufpassen...sprühen und dann den Raum selbst verlassen...
Und selbst der Bandidos-Rocker der den SEK-Mann durch seine Wohnungstür erschossen hat, wurde freigesprochen, weil er glaubhaft nachweisen konnte, dass er befürchten musste, dass vor seiner Tür die Hells Angels stehen (das SEK vor seiner Tür hatte sich nicht zu erkennen gegeben). Die Richter haben dann entschieden, dass der Notwehrfall nicht tatsächlich vorliegen muss, es reicht aus, wenn man glaubt, dass der Notwehrfall vorliegt!
@Robinson07 schöne Idee mit dem zweckentfremdeten Feuerlöscher! Zumal die Pfeffersprays ja auch ablaufen/nachlassen.
Hm, vorausliegend man hat eine WBK um überhaupt eine Waffe dieser Art zu besitzen. Denn ich denke, wenn man keine Lizenz hat und sie einsetzt, also Schusswaffen, dann sähe die Sachlage auch bei einem Richten nochmal anders aus.
Hm, also wenn wir jetzt von einem Nicht-Krisenszenario ausgehen, dann dürfte man sich in einer Notwehrsituation damit natürlich auch verteidigen und ich denke, das würde von einem Richter so auch beurteilt werden. Allerdings wäre man dann natürlich trotzdem wegen illegalem Waffenbesitz dran, klar. Aber auf die Notwehrsituation an sich sollte das erstmal (und auch später bei einem Prozess) keine Folgen haben, denke ich, aber korrigiert mich gerne.