Home defense, Heimverteidigung

  • Um das Thema mal wieder auf zu greifen....


    Wenn ich einem Einbrecher mit dem Feuerlöscher ( ja, ich weiß Pulverlöscher eine Schweinerei im Treppenhaus) die Pickel aus dem Gesicht blase, sollte das doch fĂŒr eine Schrecksekunde und HustenanfĂ€lle bei ihm sorgen.


    Ist da der allgemeine Pulverlöscher oder ein CO2 Löscher besser ? Welche Wirkung erzielen die Beiden ? Hat Jemand damit Erfahrungen ?


    Zumindest kann mir kein Richter vorwerfen , ich hĂ€tte mir schon " unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Verteigungsmittel " bereitgestellt um die einzusetzen.


    Und da es auch kleine handliche gibt, kann man ĂŒberall ( neben den großen) welche haben, in der Garage, im Auto....


    Gerade gefunden:


    Beim Löschen mit CO2 Feuerlöschern wird Kohlen­dioxid frei­ge­setzt. Da­durch kann in Sekunden­schnelle eine hohe CO2-Kon­zen­tra­tion in der Raum­luft er­reicht werden. Bereits ab 8 Volumen-% CO2 in der Atem­luft droht Er­stickungs­gefahr. Mögliche Warn­zeichen: ver­stÀrk­ter Atem­antrieb, Atem­not.


    Pro kg CO2-Lösch­mittel muss mind. eine freie Grund­flĂ€che* von 5,5 mÂČ fĂŒr eine löschende Person im Raum zur Ver­fĂŒÂ­gung stehen. Das heißt konkret:


    Ein 2 kg CO2-Löscher erfor­dert min­destens

    11 m2 freie Grund­flÀche.


    Ein 5 kg CO2-Löscher er­for­dert min­destens

    27,5 m2 freie Grund­flÀche.


    ....also Aufpassen...sprĂŒhen und dann den Raum selbst verlassen...

  • Zumindest kann mir kein Richter vorwerfen , ich hĂ€tte mir schon "unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Verteigungsmittel" bereitgestellt um die einzusetzen.

    ich glaube damit sind wir wieder gefÀhrlich nah am vorauseilenden Gehorsam.


    VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸig resultiert aus der Art des Angriffs. Du kannst also nicht wissen welches Maß an Gewalt zur Verteidigung gerechtfertigt ist bevor dieser erste Angriff auf dich erfolgt.


    Im Klartext, du weißt bis zum Zeitpunkt des Angriffs nicht ob dein Einbrecher gewaltbereit oder Pazifist ist, und wenn er gewaltbereit ist ob es ihm genĂŒgt dir mit der Faust die Nase zu brechen oder mit der Brechstange Richtung Kopf schlĂ€gt, ob er ein Messer zieht oder vielleicht sogar eine Pistole.


    Aus diesem Grund wĂŒrde ich mir im Vorfeld nicht allzu viele Sorgen um einen Richter machen. Es gibt soviel was man nicht Vorhersagen kann sondern in diesem Moment einfach mit gesundem Menschenverstand reagieren muss.


    Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal an den Fall eines Celler Juweliers erinnern der in Notwehr und Nothilfe zwei RÀuber tötete.


    Celler Juwelier erschießt RĂ€uber in Notwehr


    Der Mann hatte aufgrund eines frĂŒheren Überfalls immer eine geladene Waffe griffbereit. Der Mann wurde von allen VorwĂŒrfen freigesprochen und das Gericht bestĂ€tigte das er alles richtig gemacht hat.


    Ob und wie eine tödliche Waffe dann im Ernstfall eingesetzt wird ist ausschlaggebend ĂŒber die VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit.

    PERFER ET OBDURA

  • Und selbst der Bandidos-Rocker der den SEK-Mann durch seine WohnungstĂŒr erschossen hat, wurde freigesprochen, weil er glaubhaft nachweisen konnte, dass er befĂŒrchten musste, dass vor seiner TĂŒr die Hells Angels stehen (das SEK vor seiner TĂŒr hatte sich nicht zu erkennen gegeben). Die Richter haben dann entschieden, dass der Notwehrfall nicht tatsĂ€chlich vorliegen muss, es reicht aus, wenn man glaubt, dass der Notwehrfall vorliegt!


    @Robinson07 schöne Idee mit dem zweckentfremdeten Feuerlöscher! Zumal die Pfeffersprays ja auch ablaufen/nachlassen.

  • Hm, vorausliegend man hat eine WBK um ĂŒberhaupt eine Waffe dieser Art zu besitzen. Denn ich denke, wenn man keine Lizenz hat und sie einsetzt, also Schusswaffen, dann sĂ€he die Sachlage auch bei einem Richten nochmal anders aus.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Hm, also wenn wir jetzt von einem Nicht-Krisenszenario ausgehen, dann dĂŒrfte man sich in einer Notwehrsituation damit natĂŒrlich auch verteidigen und ich denke, das wĂŒrde von einem Richter so auch beurteilt werden. Allerdings wĂ€re man dann natĂŒrlich trotzdem wegen illegalem Waffenbesitz dran, klar. Aber auf die Notwehrsituation an sich sollte das erstmal (und auch spĂ€ter bei einem Prozess) keine Folgen haben, denke ich, aber korrigiert mich gerne.

  • Hm, vorausliegend man hat eine WBK um ĂŒberhaupt eine Waffe dieser Art zu besitzen. Denn ich denke, wenn man keine Lizenz hat und sie einsetzt, also Schusswaffen, dann sĂ€he die Sachlage auch bei einem Richten nochmal anders aus.

    Ich bin mir ziemlich sicher das der Bandidos keine WBK hatte, da die Clubmitgliedschaft automatisch dafĂŒr disqualifiziert.


    Eine illegale Waffe zu benutzen hat keinen Einfluss darauf ob du in Notwehr handelst oder nicht. Du wirst auch dann wegen Notwehr freigesprochen, bekommst dann nur halt im Nachgang eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz (was zu verschmerzen wÀre wenn man nicht anderweitig vorbestraft ist)

    PERFER ET OBDURA

  • Eine illegale Waffe zu benutzen hat keinen Einfluss darauf ob du in Notwehr handelst oder nicht. Du wirst auch dann wegen Notwehr freigesprochen, bekommst dann nur halt im Nachgang eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz (was zu verschmerzen wĂ€re wenn man nicht anderweitig vorbestraft ist)

    Genau, so sehe ich das auch.

    Ich bin mir ziemlich sicher das der Bandidos keine WBK hatte, da die Clubmitgliedschaft automatisch dafĂŒr disqualifiziert.

    Das ist mir tatsĂ€chlich neu! Aber leuchtet ein. Wahrscheinlich geht der Gesetzgeber in dem Fall dann davon aus, dass der BĂŒrger dann sowieso genĂŒgend Waffen besitzt ^^

  • Genau, so sehe ich das auch.

    Das ist mir tatsĂ€chlich neu! Aber leuchtet ein. Wahrscheinlich geht der Gesetzgeber in dem Fall dann davon aus, dass der BĂŒrger dann sowieso genĂŒgend Waffen besitzt ^^

    Nennt sich "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung", und ist ein Ausschlusskriterium fĂŒr eine Waffenbesitzkarte, genauso wie Mitgliedschaft in einer linksextremen oder rechtsextremen Vereinigung oder Partei oder sonstige Vorstrafen die vermuten lassen das die Person a) nicht zuverlĂ€ssig ist und b) die Grundgesetze und das Gewaltmonopol des Staates nicht respektiert

    PERFER ET OBDURA

  • Das habe ich doch schonmal gehört, aber dass es ein Auschlusskriterium fĂŒr eine WBK ist, wusste ich nicht.