Ich habe gestern erst eine Erfahrung gemacht die genau das Potential hatte:
S-Bahn Hamburg, Entspannt zum Skaten fahren, in etwas Entfernung bisschen viel Bewegung für "normal Wartende" und etwas erhöhte Lautstärke, kein Geschrei oder so, aber merkbar "unangemessen viel Bewegung für eigentlich nur Leute die auf die Bahn warten".
So ein selbstloser Held (Idiot) wie ich bin, bin ich natürlich direkt hin da, ganz entspannt, keine Eile, kein Stress: Überblick verschaffen, Gerangel mehrerer Männer. Zwei stürzen sich auf einen offensichtlichen Schwarzkopfeinwanderer mit Griffen und Knien auf den Boden zerrend. Danebenstehend jemand mit gut verletztem Gesicht aber stehend und ohne Panik (kein Blut, aber nicht zwangsläufig frisch - aus Erfahrungen kommen blaue augen verzögert). Offensichtlich eine Eskallation einer Aggressiven Handlung.
Ich habe mich direkt dazugestellt ohne viel Abstand und meine Eingriffsbereitschaft signalisiert - also nicht "Hey, ich gucke nur was los ist" sondern "Hey, das sieht aus alsob ihr potentiell Hilfe braucht, falls dem so ist, ich bin hier." Einer der zwei die den Dritten am Boden zu halten versuchten hat super reagiert und mit entsprechend eingebunden, er bat mich die Taschen zu überprüfen auf Messer und Waffen - dies habe ich fix gemacht, keine Waffen, nur wie Klischée-üblich zwei Handies - habe seine Jacke übersehen, wirkte wie ein Pulli mit Reisverschluss. Genau hier hätte ich einen Fehler machen können und wir hätten ein mieses Problem eines potentiellen Messerangriffs.
Habe dann den Jungs nochmal den Hinweis gegeben sie mögen nicht übertreiben mit der Gewalt, offensichtlich war der zu Boden gebrachte bereits unterlegen. Die Jungs handelten im Sinne der Nothilfe, Equivalent der Notwehr jedoch für eine Dritte Person - dies ist nur gestattet, wenn das durch die Nothilfe verletzte Rechtsgut (Leib des angeblichen Angreifers) nicht höherwertig ist als das zu verteidigende und nur solange die Angriff gegenwärtig ist, dieser war ja nun jetzt schon beendet - zu ihrem eigenen Schutz, erhöhte Gewalt war nicht notwendig, wir befanden uns inzwischen in der Situation der Zivilen Festnahme zur Feststellung der Identität eines Fluchtverdächtigen Angreifers zu zwecken der Strafverfolgung (Zivilie Festnahme §127 StPO) - konnten die nicht einschätzen so im Gerangel. Ist ja nochmal was anderes wenn man den Angriff frisch gesehen hat und direkt eingegriffen, als aus meiner Perspektive des "dazukommenden" der relativ frisch solche Gesetze lernen durfte und mit klarem Kopf adrenalinlos eingreift.
Die Jungs haben aber alles super gemacht! Habe mich aufklären lassen was los ist:
Der am Boden hat den Beistehenden wohl in der S-Bahn das Gesicht seiner Faust vorgestellt.
Ich habe mich eher dem vermeintlichen Angreifer (Urteile fällt die Judikative, nicht ich, daher nur vermeintlich) gewidmet und ihn beruhigt nicht noch mehr sich zu wehren (Gewaltanwendung IST möglich bei einer Zivilen Festnahme, wenn das notwendig ist um den Fluchtverdächtigen an der Flucht zu hindern ...), wärend ich die Jungs eher arrangiert habe in Richtig Arme festhalten anstatt mit Knie im Rücken auf dem Boden. Deeskallierend der Situation entsprechend. Das hat super funktioniert. Der vermeintliche Angreifer hat, aus unerklärlichen magischen Gründen, sehr auf mich "gehört" und eine weitere Eskallation vermieden - gut für ihn, geringeres Strafmaßpotential erwirkt.
Empfehlung an den Angegriffenen gegeben die Polizei zu rufen, falls er den Angriff nachverfolgen wollte, sonst hätten wir die Zivile Festnahme nach $127 StPO auch schon beenden dürfen, da Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt ist und nur verfolgt wird bei Antragsstellung des Geschädigten.
Anmerkung: Nach einer guten Weile kam eine Bahndurchsage - hat etwas gedauert. Sehr spät kam der erste Sicherheitsmitarbeiter - ein einziger. Und dann auch mehrere Einheiten der Polizei. Bei einem Angriff ist man also gut und gerne seine 5-6 Minuten mit dem Angreifer alleine und Beistehende, bis auf mich, haben keine Faxen gemacht mitzumischen, zu helfen, einzugreifen - was auch gut ist, man soll ja auch nur den sich zuzutrauenden Mitteln nach agieren.
Gab noch einen Helden der im Vorbeigehen die Zivile Festnahme unterbinden wollte, den habe ich kurz verjagt. Sah wohl für den aus wie "drei gegen 1" und der interne Gerechtigkeitssinn hat reingekickt - jedoch nicht angemessen.
Kurzum: Es ist noch gut ausgegangen, aber genau in dieser Situation hätte auch ein Messer involviert sein können. Dann wären wir alle drei "Helden" in potentieller Lebensgefahr gewesen und mein transportiertes Tierabwehrspray wäre nutzlos, da in der Bauchtasche mit Zahlenschloss gesichert für Transport (Waffenverbotszone) - da wäre ich nie rangekommen, wenn es notwendig gewesen wäre.