Beiträge von Waschbaer

    Ich habe heute meine Feuerlöscher prüfen lassen und mir einen neuen Schaumlöscher zugelegt. Der wird einen Pulverlöscher ersetzen der nun einen neuen Platz im Auto gefunden hat.


    Morgen geht's wie jeden Samstag in den Wald, Brennholz machen und Zäune bauen um dann neu zu pflanzen.

    Ich verstehe auch nicht warum hier die Höchstmenge so gering ist, müsste man mal einen Fachmann fragen.

    Aber da mit den großen Flaschen ja 16 kg erlaubt sind ist das ja eher nur ein Problem der Gebinde.


    Tipp: es gibt Adapter und Druckminderer mit denen man jeden noch so kleinen Campingkocher (egal ob Stech- oder Schraubkartusche, z.B. mit EN417 Gewinde) auch an eine große Flasche anschließen kann. Verlängerungsschlauch dazu, fertig.

    Ich denke wir sind uns alle einig dass Vorschriften nunmal Vorschriften sind und dann jeder selbst für sich entscheidet sich daran zu halten oder eben auch nicht.


    Ich freue mich immer wenn solche Informationen hier abrufbar sind, spart mitunter eine Menge Sucherei.

    Irgendwo wird wahrscheinlich jeder Prepper gegen die Höchstmengen an irgendwas verstoßen.


    Habe mich auch beim Schreiben der Zeilen oben ertappt selbst nicht an alle zu halten (Rucksack mit Kartusche drin lag tatsächlich eine Weile lang im Schlafzimmer =), aber das mindert ja darüber hinaus den Wert der Informationen nicht.

    Tabletten kenne ich nur von Micropur. Hatte auch mal welche von der britischen Armee gesehen, die waren aber nicht mit einer Herstellerkennzeichnung versehen.

    Das ganze gibt es auch flüssig wenn man größere Mengen Wasser behandeln will. Da Micropur sehr teuer ist (und vor gut einem Jahr auch mal eine Weile vergriffen war) lohnt es sich auch die Alternativen anzuschauen.

    Im Bootsbereich gibt es da noch andere Hersteller um Wasser zu reinigen oder lange haltbar zu machen.

    Ist immer noch nicht günstig, aber ein paar Euro kann man sparen.

    Ich habe mich heute beschenken lassen.

    Ein kleiner Dokumenten-"Tresor". Eher eine sehr große Kassette. Luftdicht, wasserdicht und mindestens 30 Minuten feuerbeständig.


    Da werden jetzt meine wichtigsten Unterlagen Platz finden, sollte alles überstehen können was hoffentlich nie passieren wird.

    Ich habe heute 6 Stunden im Wald verbracht und Holz aufgearbeitet, es sind rund 3 Ster Brennholz dabei herausgekommen.


    Zwischendrin bei Minusgraden einige Kocher getestet und einen Glühwein getrunken. Erkenntnis: Sowohl der M71 Notkocher (Hartspiritus) als auch der Trangia (Spiritus) mögen keine Minusgrade. Beide lassen sich jedoch problemlos unter der Jacke vorwärmen und funktionieren dann trotzdem einwandfrei.

    Das ist ein sehr guter Hinweis, das mit den zwei Stück stimmt. Ausserdem dürfen bei den kleinen Kartuschen nicht mehr als eine pro Raum gelagert werden darf, wobei einige Räume ausgeschlossen sind:

    Nicht im Treppenhaus oder Flur (Fluchtwege), nicht in Schlafzimmern und grundsätzlich nicht unter Erdgleiche.

    Achtung - auch leere Kartuschen zählen dazu.


    Allgemein gilt für Gas-Druckbehälter natürlich dass der Lagerort gut belüftet sein sollte, keine direkte Sonneneinstrahlung und niemals über 50°C etc.


    Für die großen Gasflaschen gilt: Auch niemals unter Erdgleiche, immer aufrecht stehend lagern, Ventilmutter drauf und Schutzkappe montiert. Lagerung grundsätzlich nicht in Wohngebäuden (Betrieb aber schon), betrieben werden darf in einem Raum maximal eine Flüssiggasflasche (Flaschengröße 5 kg oder 11 kg).

    In einer Garage darf (neben einer eventuell betriebenen Flasche) maximal eine weitere Flasche gelagert werden, Flüssiggase aber niemals mit weniger als fünf Meter Sicherheitsabstand zu anderen Gasflaschen.

    Für den Privatgebrauch darf auch nicht mehr als 16 Kilogramm Flüssiggas (Füllgewicht) in einem Gebäude lagern (also exakt eine 5 kg und eine 11 kg Flasche).

    Prinzipiell hat das Gas kein Verfallsdatum, die Flaschen müssen aber alle zehn Jahre (Campingflaschen) bzw. fünfzehn Jahre (Pfandflaschen) geprüft werden. Das aufgedruckte Datum ist der nächste Prüftermin für die Flasche, nicht das Verfallsdatum für das Gas (nicht lachen, wurde ich alles schon gefragt).
    Auch hier nochmal Achtung - wurde das Prüfdatum überschritten darf die Gasflasche gemäß ADR eigentlich nicht mehr transportiert werden, weder zur Prüfung noch zur Entsorgung. Da sollte man also vorsichtig sein.

    Zu den Katastrophenschutzbehörden allgemein kann ich nicht viel sagen, aber zu den Feuerwehren im speziellen schon.

    Im Endeffekt ist es hier beim Stromausfall genauso wie bei jedem anderen Unglück auch, die Städte und Gemeinden die Geld haben stehen nicht schlecht (ausgerüstet) da, überall dort wo die Kassen klamm sind sieht es entsprechend eher schlecht aus.


    Auch bei uns wurden Pläne gemacht, geprobt und angepasst. Interessanterweise auf der Basis eines Arbeitspapiers der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) aus dem Jahr 2015. Das Thema ist also nicht neu, nur sieht man halt aktuell wer seitdem, oder auch schon vorher, etwas unternommen hat und wer eben nichts getan hat.

    Also mit Diesel habe ich vor mit dem Traktor in den Wald zu fahren wo mein Holz sitzt. Das ist nicht weit, aber was eine Fahrt mit dem Traktor ist wäre ohne wirklich sehr viel Aufwand.

    Und mit Benzin habe ich vor die Motorsägen zu betreiben prinzipiell aus dem gleichen Grund.


    Das Auto dient dann auch nur noch als großer Kanister.