Das ist ein sehr guter Hinweis, das mit den zwei Stück stimmt. Ausserdem dürfen bei den kleinen Kartuschen nicht mehr als eine pro Raum gelagert werden darf, wobei einige Räume ausgeschlossen sind:
Nicht im Treppenhaus oder Flur (Fluchtwege), nicht in Schlafzimmern und grundsätzlich nicht unter Erdgleiche.
Achtung - auch leere Kartuschen zählen dazu.
Allgemein gilt für Gas-Druckbehälter natürlich dass der Lagerort gut belüftet sein sollte, keine direkte Sonneneinstrahlung und niemals über 50°C etc.
Für die großen Gasflaschen gilt: Auch niemals unter Erdgleiche, immer aufrecht stehend lagern, Ventilmutter drauf und Schutzkappe montiert. Lagerung grundsätzlich nicht in Wohngebäuden (Betrieb aber schon), betrieben werden darf in einem Raum maximal eine Flüssiggasflasche (Flaschengröße 5 kg oder 11 kg).
In einer Garage darf (neben einer eventuell betriebenen Flasche) maximal eine weitere Flasche gelagert werden, Flüssiggase aber niemals mit weniger als fünf Meter Sicherheitsabstand zu anderen Gasflaschen.
Für den Privatgebrauch darf auch nicht mehr als 16 Kilogramm Flüssiggas (Füllgewicht) in einem Gebäude lagern (also exakt eine 5 kg und eine 11 kg Flasche).
Prinzipiell hat das Gas kein Verfallsdatum, die Flaschen müssen aber alle zehn Jahre (Campingflaschen) bzw. fünfzehn Jahre (Pfandflaschen) geprüft werden. Das aufgedruckte Datum ist der nächste Prüftermin für die Flasche, nicht das Verfallsdatum für das Gas (nicht lachen, wurde ich alles schon gefragt).
Auch hier nochmal Achtung - wurde das Prüfdatum überschritten darf die Gasflasche gemäß ADR eigentlich nicht mehr transportiert werden, weder zur Prüfung noch zur Entsorgung. Da sollte man also vorsichtig sein.