Picatinny-Taschenlampe an Helm anbringen - legal?

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  • Moin Mitprepper,


    das Thema ist ja nunmal etwas aufgetaucht mit den Taschenlampen mit Montage an Waffe - das ist grundsätzlich verboten. Verstanden. Aber wenn man nun so eine Taschenlampe besitzt - ich frage für einen Freund - und eine Picatinnyschiene an einem Helm anbringt und die besagte Taschenlampe an dem Helm trägt, wie sieht da die Situation aus? Der Zweck ändert sich hiermit ja, somit ist das Gerät nicht für Waffen genutzt oder beabsichtigt, sondern verbaut an einem Helm.


    Ich spreche hier von folgendem Beispiel:
    - Airsofthelm (oder Motorradhelm) mit Universaltschiene
    - Picanittyaufsatz für Universalschiene des Helms
    - Taschenlampe mit Picatinny-Kompatibilität am Helm angebracht


    Dann die entsprechende Vorrichtung mit Taschenlampe bereits am Helm angebracht, also auch im Ruhezustand nicht separat aufbewahrt, sondern am Helm bereits befestigt. Zur Not die Taschenlampe festgeklebt am Helm.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Wären auch schwer zu verbieten, denn funktionieren ja quasi identisch wie Stirnlampen.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Ich musste hier kurzerhand bisschen aufräumen, das wurde etwas unübersichtlich.


    Also, ich mache es mir derzeit zur persönlichen Aufgabe herauszufinden ob die Anbringung einer Taschenlampe mit Picatinnyschiene an z.B. einem Helm erlaubt ist, denn hypothetisch könnte die ja auch an einer Waffe angebracht werden. Der Paragraphenjungel ist ja doch etwas chaotisch und unüberschaubar. Ich bin dafür in dem ein oder anderen Forum unterwegs für Juristische Fragen und bringe hoffentlich demnächst Antworten mit.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • das WaffG spricht davon, dass der Umgang mit u.a. Einrichtungen zur Zielbeleuchtung verboten ist. Umgang heißt kaufen, besitzen, damit handeln, ...


    ist eine Stirnlampe nicht praktischer? wozu ein Helm?

  • das WaffG spricht davon, dass der Umgang mit u.a. Einrichtungen zur Zielbeleuchtung verboten ist. Umgang heißt kaufen, besitzen, damit handeln, ...


    ist eine Stirnlampe nicht praktischer? wozu ein Helm?

    Motorradhelm, kurze Schienen sind für 'nen Appel und ein Ei gekauft und fix angebracht. Da lässt sich dann so eine Taschenlampe gut anbringen, ist praktisch und komfortabel.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ich glaub ich würde mir was anderes bauen für den Motorradhelm, wegen einer Lampe Streß zu bekommen ist es mMn nicht wert, gibt ja noch andere Möglichgkeiten, mit Stirnlampen, einfach einen Universal oder Go Pro Halter umfunktionieren und eine Leistungsstarke Taschenlampe dran.


    Die Idee ist super, aber hier bei uns kann man halt über vieles nur mit dem Kopf schütteln

    Road to success, one step after another

  • Hat jemand einen Link zum entsprechenden Paragraphen des Verbotes zu Leuchmitteln mit Anbringung an Waffen zum Beleuchten des Zieles? Das Juraforum ist echt juristisch sautrocken unterwegs, denken nicht um zwei Ecken von sich aus, nehmen Info 1zu1 entgegen :D Das ist schon eine eigene Welt bei denen.


    Bissher sind die Experten sich dort relativ einig, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, da brauche ich auch nicht weiterreden, wenn denen das Verbot jener Gerätschaften unbekannt ist. Doch daran zweifle ich, denn aus Prepperkreisen (und ich entsinne mich um paar Ecken aus Jägerkreisen), dass das nunmal doch verboten ist.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.