Picatinny-Taschenlampe an Helm anbringen - legal?

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  • Hat jemand einen Link zum entsprechenden Paragraphen des Verbotes zu Leuchmitteln mit Anbringung an Waffen zum Beleuchten des Zieles? Das Juraforum ist echt juristisch sautrocken unterwegs, denken nicht um zwei Ecken von sich aus, nehmen Info 1zu1 entgegen :D Das ist schon eine eigene Welt bei denen.


    Bissher sind die Experten sich dort relativ einig, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, da brauche ich auch nicht weiterreden, wenn denen das Verbot jener Gerätschaften unbekannt ist. Doch daran zweifle ich, denn aus Prepperkreisen (und ich entsinne mich um paar Ecken aus Jägerkreisen), dass das nunmal doch verboten ist.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Waffen-Online Foren
    Hallo Freunde des Schiesssportes. Ich hab ein kleines Problem und würde gern mal eure Meinung hören. Ich hab vor kurzem die Polizei in der Wohnung gehabt,da…
    forum.waffen-online.de


    Gibt genügend Präzidenzfälle, tactical dad hat dazu auch mal ein Video gemacht glaub ich

    PERFER ET OBDURA

  • Wäre in diesem Kontext die "Unbrauchbarmachung" nur von Experten oder ausgebildeten Personen durchzuführen?


    Sagen wir mal unsere Person, die nicht mit der Absicht der Anbringung an einer Waffe, so ein Gerät bereits bestellt haben möge, für einen Zweck der eben nicht die Abringung an einer Waffe sei, sondern an anderem Gerät, möchte solch einen "Zielscheinwerfer" z.B. durch das Wegschleifen der Halterung für die Picatinnyschiene unbrauchbar machen. Dürfe das unsere Person durchführen?

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ich rate mal: Nein. Aber meiner Meinung nach ist es ab diesem Augenblick kein verbotener Gegenstand mehr. Die strafbare Phase wäre also bis zu diesem Zeitpunkt. So Stelle ich mir das jedenfalls vor, bin juristischer Laie.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Das Problem ist das die Polizei vor Ort entscheiden muss ob es weiter verfolgt wird oder nicht. Und zu 90% wird der Sachverhalt erstmal aufgenommen und weiterverfolgt, weil sich keiner von den Beamten vor Ort aufbinden möchte eine Fehlentscheidung zu treffen. Bis du dann mit Anwalt etc alles geklärt und vielleicht gewonnen hast kann es 1-2 Jahre dauern. Bis zur abschließenden Klärung wird dir möglicherweise aber erstmal alles entzogen, inklusive des kleinen Waffenscheins und deiner Schreckschuss Waffen.


    Von dem ganzen Stress und den Anwaltskosten her, würde ich dir nach wie vor davon abraten mit Schlupfwinkeln zu experimentieren

    PERFER ET OBDURA

  • Wenn es dir nur um die Optik geht, Kauf dir eine Attrappe wie sie manche Softair Spieler bei milsim verwenden.



    Und heb den Kaufbeleg auf und Druck dir die Artikelbeschreibung aus, als Nachweis dass es sich zu keinem Zeitpunkt um ein Waffenlicht sondern nur um eine Attrappe gehandelt hat

    PERFER ET OBDURA

  • Kann man mit der Attrappe eine funktionierende Lampe anstelle der defekten anbringen? Dann könnte das auch verboten sein. Der Versand ist auch nicht in Deutschland.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Kann man mit der Attrappe eine funktionierende Lampe anstelle der defekten anbringen? Dann könnte das auch verboten sein. Der Versand ist auch nicht in Deutschland.

    Soweit ich das sehe ist die von mir gepostete Attrappe aus einem Guss, lässt sich also nicht austauschen oder zweckentfremden. Genaues kann ich aber auch nicht dazu sagen, kann auch nur das lesen was da steht 🤷🏽‍♂️

    PERFER ET OBDURA