Waffenlampen sind verboten - Wahnwitzig

  • Im Video sagt er auch, der Besitz der Halterung und der Lampe ist erlaubt, nur darf es nicht zusammen gefügt werden.

    Ja, die Halter sind universell, und es gut dafür viele andere Verwendungen.

    Z.B. bietet Reini Wachs Container ( für die Armbrust ) an, Kleine Vorratsbehälter für allerlei Dinge....die alle in seine Halterung passen, genau wie die Lampe.

  • Ich meine hier zu wiedersprechen, der Besitzt ist ja schon nicht erlaubt, wenn das Ziel die Anbringung an eine Waffe ist. Sagen wir ich habe einen Motorroller und an dem ist manuell eine Picatinnyschiene angebracht um dort ein Zusatzlicht zu befestigen. In dem Kontext wäre die Absicht oder der vorgesehene Nutzen eben nicht die Anbringung an einer Waffe, dann wäre der Besitz nicht verboten.


    ICH GEHE DAVON AUS! Ich weiss es nicht. Nebenbei ist das keine blöde Idee eine Picatinnyschiene anzubringen an meinem Zweirad, daraus kann man einen richtigen Packesel mit viel Ausstattung gestalten und rundumlicht für Offroadwege haben (ich bin im Wald gefahren, beschissene Lichtverhältnisse mit einem Mopedlicht ._.) - aber das' mal nebensächlich.


    Soweit ich das Video verstanden habe heisst es: Ist zu ersehen, dass der gedachte Nutzen für die Lampe und deren Anbrigungsmechanik das Anbringen an einer Waffe ist, dann ist es verboten. Da muss man schon gut argumentieren, dass der Picatinnyschieneaufsatz für irgendwas anderes ist und das irgendwas andere auch damit nutzen.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Mit Grauzone meinte ich die Halterung von Reine Rossmann, die er in Österreich für Waffenlampen vermarktet und in Deutschland als Halterung für Sehnenwachsbehälter für Armbrüste. Eine Lampe passt aber natürlich dennoch rein, theoretisch

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

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  • Na ja, wenn Du im GoGun Shop ein BigBore Luftgewehr kaufst, ist es gedrosselt auf max. 7,5 Joule. Du bekommst aber beim Kauf immer den Umrüstkit zur offenen Waffe mit.

    Den hast Du auch im Besitz, und er dient nur dazu, die Waffe stärker zu machen, aber in Deutschland darfst Du es nicht....

    Aber wenn Du nach Holland fährst, baust Du dort um, und nutzt sie offen. Baust zurück und fährst wieder heim.

  • Ja, aber die Umbausätze sind ja nicht verboten im Besitz. Bie den Taschenlampen schaut es halt anders aus, da ist ja bereits der Besitz verboten. Jedoch, ich bvehaupte, es sei denn du hast etwas wofür du sie nutzt das keine Waffe ist. So überzeugt ich auch bin, das Recht ist so eine relative Sache manchmal.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ja, hab schon entdeckt, bei eBay bekommt man alles an Lampen und Laser hinterhergeschmissen, sogar Nachtsichtvarianten und das ist glaube ich genau so im selben Segment von "Beleuchtung des Zieles durch Anbringung an einer Waffe" und ebenfalls verboten.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ich bin heute aufgewacht und mien erste Gedanke war: Was für gottlose Heuchler Gesetzgeber sind! Das Verbot rührt also daher, so verstehe ich das, dass man beim Jagen einen unfairen Vorteil dem Wild gegenüber hätte. Die Tiere werden beschossen durch ein Werkzeug dessen Projektil 800 Meter die Sekunde zurücklegt und mit einem einzigen Kontakt mit vitalen Körperbereichen das Leben des Tieres sofort beendet.


    Bitte wovon reden die, unfairer Vorteil, lächerlich und erbärmlich, dass die Menschen das so hinnehmen als Argumentation. Was wollen die mir von unfairen Vorteil erzählen? Wenn sie Fair sein wollen, sollen die den Jägern Geweihe anziehen und paar Kopfnüsse an das Rotwild verteilen, sodass ich auf entspannt eine Taschenlampe montieren kann. Was für heftigstes Geheuchle hier von Gesetzgeber vorliegt. Ich köntne ausrasten.


    Das sind meine Gute-Morgen-Gedanken heute.

    Unsinnige Gesetze müssen geändert werden, ganz einfach.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Man darf auch heute noch ehrenhaft mit Hirschfänger und Sauenfeder jagen, aber der Anteil derer die das macht hält sich in Grenzen. Aufgrund der ASP ist es ja mittlerweile den Jägern erlaubt mit Nachtzieltechnik zu arbeiten um die Quoten hinzubekommen und die Seuche einzudämmen, aber für Sportschützen und Privatpersonen ist sogar der Besitz verboten. Die Optiken werden den Waffen gesetzlich gleichgestellt was Verwahrung und Verkauf angeht.

  • Ach da gibt es noch soviele andere schwachsinnige Paragraphen im deutschen Waffengesetz...von Magazin Kapazitäten über abklappbare Schulterstützen bis hin zu unterschiedlich zugelassenen Handschutz für Jäger und Sportschützen...aber ein überflüssiges Gesetz zu canceln ist ja unnötige Arbeit in den Augen des Gesetzgebers

    Nicht zu vergessen die bösen Pistolengriffe an Vorderschaftrepetierflinten/ Pumpguns. :-D

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"