Waffenlampen sind verboten - Wahnwitzig

  • Der reine Besitz von Lampenhalterungen ist m.W. erlaubt, da man z.B. auch Pfefferspray damit an seiner Waffe montieren kann. Es gibt ja genug universelle Halterungen für verschiedene Lampen und die passenden Kabelschalter um aus zivilen Taschenlampen Waffenlampen zu bauen. Da ist der Besitz gar kein Problem, nur das Anbringen ist in Deutschland ausnahmslos den Behörden erlaubt. Ich meine nichmal die Jägerschaft darf ihre Ziele aktiv beleuchten und muss mit Sondergenehmigung Restlichtverstärker oder Thermalvisiere für die Nachtjagd benutzen.

  • Soweit ich mich erinnere ist der Verbot dem Jagdrecht geschuldet und schon Asbach uralt aus den 50er oder 60er Jahren.


    Und soweit ich mich erinnere liegt die Begründung darin daß es zur Jagd verboten ist, da man somit einen unfairen (unwaidmännischen) Vorteil Gegenüber dem Wild ausnutzt indem man es direkt anstrahlt und somit für den Moment blind macht (Beispiel Reh im Scheinwerferlicht auf der Straße, das glotzt dann nur doof ins Licht und rennt nicht weg)


    Und für Sportschützen ist es verboten, um es 1, auch den jägern zu entziehen und 2, eine schießbahn sowieso ausreichend beleuchtet sein muss und man nach Sportordnung eh nicht im kompletten dunkel schießen darf.


    Deshalb hat man damals entschieden daß man sowas im zivilen nicht bräuchte, und außer der Polizei halt nur kriminelle nutzen würden.


    Deshalb verboten.


    Und wegen der schwammigen Definition fallen darunter nicht nur Taschenlampen sondern auch Ziellaser die anders als ein Rotpunktvisier, den Laserpunkt genau auf das Ziel werfen und nicht bloß im Visier reflektieren.

    PERFER ET OBDURA

  • Der reine Besitz von Lampenhalterungen ist m.W. erlaubt, da man z.B. auch Pfefferspray damit an seiner Waffe montieren kann. Es gibt ja genug universelle Halterungen für verschiedene Lampen und die passenden Kabelschalter um aus zivilen Taschenlampen Waffenlampen zu bauen.

    Jein.


    Die Halterungen sind frei verkäuflich weil man damit ja auch anderes Zubehör wie Zielfernrohre oder auch Kameras an die Waffe montieren könnte. Deshalb sind die Universalhalter nicht pauschal verboten.

    Und die passenden Kabelschalter sind ebenfalls frei verkäuflich weil ein Kabelschalter an einer Taschenlampe ja noch kein Waffenlicht macht, da dazu außerdem noch der passende Halter gebraucht wird. Ich könnte mir ja zb auch so einen Schalter an meine Helmlampe bauen oder als Zusatzbeleuchtung an den Fahrradlenker, deshalb gibt es durchaus legitime Verwendungszwecke und ist somit erlaubt. Nur wenn du so etwas alles in eins zusammengebaut kaufst, steht demnächst die Polizei vor deiner Tür.

    Man kann übrigens auch solche kompletten ziellasersysteme oder Waffenlichter immer wieder bei Amazon kaufen wo sie unter den witzigsten Bezeichnungen aus chinashops verkauft werden bis sie dann wieder gemeldet werden und der Shop das Angebot entfernt.

    Das hirnrissigste was ich mal gesehen habe war ein Ziellaser mit piccantiny Montage was verkauft wurde als "Zielgerät für Billard Coe" und dann ein schlecht photogeshopptes Bild dabei das der Laser dir dann besser helfen soll die Kugel einzulochen. Könnte sich natürlich auch um eine Falle der Polizei handeln da du mit einer Bestellung direkt in die Falle gehen würdest 😁

    PERFER ET OBDURA

  • Im Video sagt er auch, der Besitz der Halterung und der Lampe ist erlaubt, nur darf es nicht zusammen gefügt werden.

    Ja, die Halter sind universell, und es gut dafür viele andere Verwendungen.

    Z.B. bietet Reini Wachs Container ( für die Armbrust ) an, Kleine Vorratsbehälter für allerlei Dinge....die alle in seine Halterung passen, genau wie die Lampe.

  • Ich meine hier zu wiedersprechen, der Besitzt ist ja schon nicht erlaubt, wenn das Ziel die Anbringung an eine Waffe ist. Sagen wir ich habe einen Motorroller und an dem ist manuell eine Picatinnyschiene angebracht um dort ein Zusatzlicht zu befestigen. In dem Kontext wäre die Absicht oder der vorgesehene Nutzen eben nicht die Anbringung an einer Waffe, dann wäre der Besitz nicht verboten.


    ICH GEHE DAVON AUS! Ich weiss es nicht. Nebenbei ist das keine blöde Idee eine Picatinnyschiene anzubringen an meinem Zweirad, daraus kann man einen richtigen Packesel mit viel Ausstattung gestalten und rundumlicht für Offroadwege haben (ich bin im Wald gefahren, beschissene Lichtverhältnisse mit einem Mopedlicht ._.) - aber das' mal nebensächlich.


    Soweit ich das Video verstanden habe heisst es: Ist zu ersehen, dass der gedachte Nutzen für die Lampe und deren Anbrigungsmechanik das Anbringen an einer Waffe ist, dann ist es verboten. Da muss man schon gut argumentieren, dass der Picatinnyschieneaufsatz für irgendwas anderes ist und das irgendwas andere auch damit nutzen.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Mit Grauzone meinte ich die Halterung von Reine Rossmann, die er in Österreich für Waffenlampen vermarktet und in Deutschland als Halterung für Sehnenwachsbehälter für Armbrüste. Eine Lampe passt aber natürlich dennoch rein, theoretisch

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

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  • Na ja, wenn Du im GoGun Shop ein BigBore Luftgewehr kaufst, ist es gedrosselt auf max. 7,5 Joule. Du bekommst aber beim Kauf immer den Umrüstkit zur offenen Waffe mit.

    Den hast Du auch im Besitz, und er dient nur dazu, die Waffe stärker zu machen, aber in Deutschland darfst Du es nicht....

    Aber wenn Du nach Holland fährst, baust Du dort um, und nutzt sie offen. Baust zurück und fährst wieder heim.

  • Ja, aber die Umbausätze sind ja nicht verboten im Besitz. Bie den Taschenlampen schaut es halt anders aus, da ist ja bereits der Besitz verboten. Jedoch, ich bvehaupte, es sei denn du hast etwas wofür du sie nutzt das keine Waffe ist. So überzeugt ich auch bin, das Recht ist so eine relative Sache manchmal.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Hier muss Differenziert werden zwischen geschlossenen Systemen wie diesem hier:

    Screenshot_20250107-132954~2.png

    In Deutschland ausnahmslos verboten, sowohl der Erwerb als auch der Besitz


    Und: Universalhalter + Taschenlampe

    In Deutschland ist der Besitz erlaubt, darf aber nicht an die Waffe montiert werden und sollte auch nicht zusammengefügt in irgendeiner Schublade herumliegen



    (Witzigerweise ist das obere Bild wieder mal ein Amazon Angebot, sogar vom Hersteller olight selbst obwohl die deren Shop in der Regel komplett in dieser Rubrik für Deutschland sperren, das heißt man bekommt diese Waffenlichter nicht mal auf deren Homepage angezeigt wenn man von Deutschland aus öffnet

    PERFER ET OBDURA