• nach der kürzlichen Anpassung des WaffG wird das mit der Selbstverteidigung deutlich erschwert. Sofern man "das rechtliche nicht weg lässt".

    Das würde ich ehrlich gesagt nicht so sehen. Wer über ein ausreichend großes Gewaltpotenzial verfügt, wird wohl auch mit einem kleinen Feuerlöscher und einem Stuhlbein richtig Gas geben können. Nur mal als Beispiel.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

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    Das Video zeigt recht gut meine Meinung zu den Dingen und soll keine Werbung sein!

  • Wenn es hart auf hart kommt, hat jeder Küchenjunge jetzt eine legale Möglichkeit, sein " Arbeitsmittel" einzusetzen, selbst in Wa....verbotszonen.


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  • Ich schaue mir da auch gerne die Reels von Kai Deliomini auf Instagram an. Der ist zwar ziemlich reisserisch, aber der nimmt auch alle möglichen und nicht möglichen Gegenstände auseinander, ob die unters Waffengesetz fallen und ob man die in einer Waffenverbotszone mitführen kann oder nicht. Einen Metalldildo wie Jörg hatte er glaub ich noch nicht, aber einen aus Silikon. Und da waren auch schon einige Nicht-Schlagringe bei. :-)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher...

  • Ich finde den überwiegenden Großteil der Produkte von der Firma Gogun von Jörg Sprave äußerts sinnvoll. Lediglich dieses "Schlagring"-ähnliche Messer halte ich für sinnlos. Es verfügt über keinen "Griff" der in der Hand Halt gibt, wird also lediglich über die Finger gezogen. Ich denke nicht, dass man damit vernünftig zuschlagen könnte. Im Gegensatz zu jedem echten Schlagring.


    Wer legale Schlagringalternativen sucht, für den fallen mir folgende ein:


    -Spikey Tool: Ich besß vor Jahren so ein Teil und halte es für sehr wirkungsvoll. Hier der Feststellungsbescheid mit ein paar ähnlichen Gegenständen. BKA-Ergebnis: Alle keine verbotenen Schlagring, aber Führverbot. BKA - Homepage - Z-230, Spikey / Geck.o / Saf-T-Wrench / Hand Shock


    -Dieses Werkzeug kenne ich von verschiedenen China-Plattformen. Es könnte eher Richtung Stoßdolch gehen. Ob es vom BKA irgendwann mal als verbotene Waffe oder überhaupt als Waffe eingestuft wird, kann ich nicht sagen. Es müßte aber aktuell erstmal noch frei erwerbbar und zu führen sein, meiner Laienmeinung nach: Edelstahl-selbstverteidigungsnadeln Multifunktionaler Schraubenschlüssel Wasserdichtes Camping-überlebenswerkzeug Für Freizeitklettern & Touren - Buy Product on Alibaba.com


    - Ventil-Handräder aus der Heizungsabteilung in Baumärkten. So wie diese in etwa. Natürlich in der richtigen Größe und am besten aus Gusseisen oder Aluminium. Aus Stahl sind mir die Teile bisher noch nicht begegnet. Handrad lose zu Schrägsitzventil 1/2" + 3/4" | Stabilo Sanitär


    -Auch eher Richtung Stoßdolch gehen Schraubendreher mit T-Griff , wie beispielsweise sowas hier: 6-kant-T-Griff für Schraubendreher Force, für das Handwerk | BTI


    -Der Travel Wrench/ Impact Kerambit (oder Karambit) ist ein legales SV-Tool aus Kunststoff. Weiß nicht ob man es frei führen darf. Impact Kerambit – Ausrüstung – Abanico GmbH & Co. KG Ich besaß mal so ein Tool, konnte damit aber rein gar nichts anfangen. Aber einige Leute schwören darauf.


    Keiner dieser Gegenstände kostet auch nur ansatzweise die 90,- Euro, die das Gogun-"Schlagring"-Messer kostet.


    Ich bin eigentlich Fan von Gogun, besitze beispielsweise den Scuba Ringer MK2. Aber das Messer finde ich teuer und nutzlos.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Kannst Waffenverbotszone übrigens auch ausschreiben, ist sachlich ein Mehrwert zur Unterhaltung und rechtlich kein Problem darüber zu sprechen, vor allem ist der Begriff sowieso erkennbar.

    Wenn es hart auf hart kommt, hat jeder Küchenjunge jetzt eine legale Möglichkeit, sein " Arbeitsmittel" einzusetzen, selbst in Wa....verbotszonen.

    Einerseits bin ich Fan vom Jörg, andererseits kritisiere ich auch einige seiner Gerätschaften von Zeit zur Zeit.

    Spezifisch bei diesem "Kräuterküchenmesser" bin ich nicht auf seiner Seite, es ist per Definition eine Waffe, eine Hieb- und Stoßwaffe um genau zu sein.

    Erläuterung folgt im Beitrag.


    Was es nicht ist: Eine Verbotene Waffe - hier hat Jörg präzise bestimmt.

    Denn ja, per Definition ist es kein Schlagring und dieses Gerät ist auch sonst nicht anderweitig im Gesetz spezifisch benannt oder entspricht anderen Definitionen von Verbotenen Waffen.


    Hier ein Auszug aus dem WaffG, um fortzufahren:

    Waffe im Sinne des WaffG sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.

    Dieses Kräuterküchenmesser ist, wenn auch anders bezeichnet, seinem Wesen nach genau dazu bestimmt: Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Welcher Stempel nun draufsteht "Kräuterküchenmesser" spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Im Aufbau, Handhabung, Material und Ausführung ist es ein Gegenstand der für's Kräuterhacken eher unbequem zu nutzen ist, suboptimal, das kann man objektiv feststellen. Die ernsthafte praktische Küchenwerkzeugfunktion ist nicht wirklich vorhanden. Es ist objektiv suboptimal für Küchenkräuterschneiden, insbesondere in der Handhabung - sieht nicht aus als könnte man damit souverän den Zweck der Küchenarbeiten erfüllen.


    Dagegen steht nun, dass den Gegenstand zu nutzen um mit Muskelkraft durch Hieb, Stoß und Schlag Verletzungen beizubringen deutlich naheliegender ist. Insbesondere da der angepriesene Zweck eher ungenügend zu erreichen ist und zweiteres deutlich naheliegender ist. Das bringt nun diesen Gegenstand in die Sparte der "Hieb- und Stoßwaffen".


    WaffG Hieb- und Stoßwaffen:

    Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.


    Wenn ich nun in der Position wäre jemanden zu Kontrollieren mit diesem "Kräutermesser", dann wäre das aus meiner Perspektive eine eindeutige Hieb- und Stoßwaffe, außer der Träger kann den Bedarf der Führung des Gegenstandes nachvollziehbar erläutern. Nun erläutere mal, dass du z.B. in einer Waffenverbotszone am Bahnhof oder in der FUßgängerzone dein Kräutermesser griffbegreit brauchst, insbesondere mit Halterung für den Gürtel, - nicht möglich. Ein berechtigtes Interesse zum Führen dieses Gegenstandes ist seeehr schwer zu belegen.



    Ich rate eindeutig ab davon. Es ist eine Waffe, eine Hieb- und Stoßwaffe.

    Diese unterliegt einem strengen Führungsverbot - auch unabhängig von Waffenverbotszonen.


    Ja, es ist kein Schlagring, korrekt und das macht NICHT zu einer Verbotenen Waffe.

    Aber ist in seinem Wesen nach objektiv feststellbar dazu bestimmt durch Muskelkraft Verletzungen bherbeizuführen und somit die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit eines Menschen herabzusetzen.

    Definitiv eine Hieb- und Stoßwaffe. Bloß nicht führen. Hier spielen viele mit dem Feuer und ihrem Führungszeugnis.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • ....ganz lustig....dem Wesen nach dazu bestimmt sind...ist es aber nicht, dem Wesen nach, ist es ein Wiegemesser der Küche....aber keine Angst, ich hab keines...


    ...sonst könnte man ja auch sagen, ein Schraubendreher ist auch dazu geeignet, jemanden zu verletzen...