Interessant. Nur zur Sicherheit: Mit "Kleinkaliber" meinst Du Kaliber 22 lang, richtig?
Und beim Beschusstest hast Du keine HV (High Velocity) benutzt? Welche Geschossart? Einfache Bleigeschosse? Oder kupferummantelt?
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Interessant. Nur zur Sicherheit: Mit "Kleinkaliber" meinst Du Kaliber 22 lang, richtig?
Und beim Beschusstest hast Du keine HV (High Velocity) benutzt? Welche Geschossart? Einfache Bleigeschosse? Oder kupferummantelt?
Es gibt ja verschiedene Notvorrats- Konzepte. Beispielsweise haben manche Prepper extrem lange haltbare Fertigmahlzeiten oder gar Notnahrungsriegel im Vorrat und verzehren diese erst im Notfall. Ich persönlich halte diese Art der Bevorratung für die schlechtere.
Mein Vorrat ist ein rollierender Vorrat, nach dem FIFO-Prinzip (keine hundert prozentige Regel bei mir) und besteht ausschließlich aus Sachen, die ich im ganz normalen Alltag esse.
Meine täglichen Mahlzeiten werden aus diesem Vorrat gekocht.
Das bedeutet, dass ich keine der Lebensmittel "testen" muss.
Beispiel:
Wenn ich 10 Gläschen Pesto habe, verbrauche ich über die Wochen vielleicht ein paar und kaufe dann bei nächster Gelegenheit wieder welche nach, so dass ich wieder 10 habe. Wenn ich merke, dass ich einen Artikel oft esse, wird dem entsprechend mehr eingelagert.
Solche Selbstversuche, wie von dir beschrieben, also aus dem Vorrat essen, mache ich also dauerhaft.
Wer, wie oben beschrieben, irgendwelche Fertigpakete oder EPAs für den Notfall einlagert, sollte solche Tests aber besser mal machen, denke ich.
Wenn's kein Schlüssel ist sondern ein Messer das aber vorgibt, ein Schlüssel zu sein, ist das verboten. Ganz einfach. Wenn speziell jetzt bei dir, dein Schlüssel ein Schlüssel ist der halt gut geeignet ist nen Karton auf zu machen ist es was anderes. Ist aber ne Klinge dran... Dann ist er verboten.
Das BKA ist da anderer Meinung: BKA - Homepage - Z-65, Klappmesser in Schlüsselform
Hast Du Quellen, die deine Behauptung stützen?
Für was benutzt Du dein Messer im EDC denn hauptsächlich? Ich um auf der Arbeit Pakete auf zu schneiden oder ähnliches. Oft habe ich dafür auch "nur" ein Mini-Brecheisen am Schlüsselbund, was wunderbar funktioniert.
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Und etwas hebeln kann man damit sogar auch! :-) Nur Leute abstechen funktioniert mit dem Teil gar nicht.
Ich glaub gemeint ist OWIG; Abschnitt 3; II. Verwarnungsverfahren; § 58 Abschnitt (2)
Und im folgenden IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft.
Wärst du nicht nur durch normale Ordnungswidrigkeit aufgefallen sondern sie hätten es der Staatsanwaltschaft übergeben, hätte es leicht zu weiteren juristischen Problemen kommen können.
Gutes Karma! ;)
Ok, verstehe.
Ich wurde aber noch nie mit einem "zu langen" Messer angetroffen. Von daher: Mir egal!! :-)
Ich habe mal meinen Ausrüstungsschrank (Isomatten, Schlafsäcke, usw. ...) neu geordnet. Nun ist alles viel übersichtlicher und direkt griffbereit.
Außerdem meinen Trinkwasservorrat verräumt, so dass Besuch ihn nicht sehen kann. #IchBinKeinPrepper ;-)
Ich sehe die Pilze auch mehr als Gewürz an. Und getrocknete Pilze eignen sich in meinem sozialen Umfeld auch gut als Geschenk. Aber danke für den Hinweis mit den oberen Bodenschichten.
Ja, ich spiele auf Tschernobyl an und meines Erachtens ist die Tschernobylwolke erst in Bayern runtergekommen. Und da sammle ich gerade keine Pilze.
Ich habe absolut keine Ahnung. Das war nur ein Gedanke. Aber Kellerkind hat da echte, greifbare Erfahrungen. Hätte ich nicht gedacht. Bin wirklich verblüfft.
Und Höhe Owig:
Dritter Abschnitt. Würd sagen, bisher hattest Glück...
Was meinst Du?