Waffenverbotszonen: Tierabwehrspray mit BKA-Prüfzeichen

  • Deine Sichtweise ist verständlich.


    Juristisch ist es jedoch andersrum. Die "Waffenverbotszone" verbietet das Mitführen von "Waffen". Das kann im Einzelfall allerdings dahingehend gelockert, aufgeweicht sein, dass das Mitführen bestimmter Kategorien von "Waffen" expliziet erlaubt werden kann.


    Die juristisch wesentlicheren Fragen sind eher, was im Sinne des Gesetztes eine "Waffe" und wie definiert sich "Mitführen", bzw. was unterscheidet das "(Mit-)Führen" vom "Transportieren".

    Nein, das stimmt so nicht.

    Hier exemplarisch die Allgemeinverfügung der.Bundespolizei für einen Bahnhofsbereich: https://bundespolizei.de/filea…HBF_und_K_Messe_Deutz.pdf


    An solchen Bahnhöfen werden also Waffenverbotszonen auf Grundlage einer polizeilichen Allgemeinverfügung.

    Pfefferspray wird selbstverständlich immer mit rein genommen.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Habe mal versucht mich im Netz über Waffenverbotszonen schlau zu machen.

    Scheinbar ist es doch wohl etwas komplizierter. Grundlage scheint der Paragraph 42 des Waffengesetz zu sein.


    So wie ich das verstanden habe, kann da wohl jede Kommune auf Grundlage dieses Paragraphen eigne Bestimmungen erlassen, was nun wirklich in der jeweiligen Zone verboten bzw erlaubt ist.


    Wäre schön, wenn sich da jemand genauer auskennen würde.

  • habe mir mal den text bei kopp verlag die diesen schirm für gerade 89 euro anbietet gelesen.


    "Unser Schirm hat nicht mehr Metall als ein durchschnittlicher Regenschirm, erregt deshalb keinen Verdacht und kann überall legal mitgeführt werden (auch in polizeilich festgelegten Sicherheitszonen, wo andere Waffen verboten sind)."

  • Ja, so Altagsgenstände zur Verteidigung sind eine gute Idee.


    Kommt man denn mit einem Stockschirm in ein Stadion oder ein Konzert hinein.

    Aber da wird es wohl auch ehr über das Hausrecht geregelt als über eine Verbotszone nehme ich an.


    Von Cold Steel gibt es auch verstärkte Gehstöcke. Wenn man da Ordnungskräfte überzeugen kann, dass man so einen Stock aus medizienischen Gründen braucht, kommt man damit wohl noch weiter als mit einem Schirm.

  • Nein, das stimmt so nicht.

    Hier exemplarisch die Allgemeinverfügung der.Bundespolizei für einen Bahnhofsbereich: https://bundespolizei.de/filea…HBF_und_K_Messe_Deutz.pdf


    An solchen Bahnhöfen werden also Waffenverbotszonen auf Grundlage einer polizeilichen Allgemeinverfügung.

    Pfefferspray wird selbstverständlich immer mit rein genommen.

    Ist doch genau das, was ich gesagt habe.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • Ist für das reine "Mitführen" in Waffenverbotszonen korrekt.


    Auf einer "Versammlung" ist das jedoch wieder anders. Auf das Thema "Versammlung" bezog sich ja die Sache mit dem Schirm, also der "Schutzwaffe".


    Grundsätzlich ist im übrigen all jenes eine "Waffe" von dem sich ein Polizeibeamter von dir bedroht fühlt. Im Zweifel auch ein Bleistift oder dein Schuh. Zumindest dann, wenn du es drohend in der Hand hälst.


    Das Thema "Waffenverbotszone" ist ansich paradox.

    Eine Glasflasche, der man in 2 Sekunden den Boden abschlagen kann fällt idR. nicht drunter. EIn Schraubendreher dürfte im Zweifel (einer Kontrollsituation) aber immer drunter fallen.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • auf ein beamten geht man auch nicht los in bedrohlicher haltung und jammert dann wenn man tot aufwacht. die haben nun einmal das gewalltmonopol und das ist auch gut so.

    da ist selbst ein billiger fahradhelm oder ein blindenhund eine gefahr.

  • @ koa heaven

    Natürlich nicht. Das war auch nicht der Sinn meiner Aussage.

    Der Sinn war, es ist all das eine "Waffe" wodurch sich ein Polizeibeamter bedroht fühlt. Die betonung liegt auf "sich....fühlt". Er braucht gar nicht real bedrohnt worden sein. Es reicht wenn er sagt, er hat sich durch die 1,5 l Pet Flasche in deiner Hand bedroht gefühlt....

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • wollte damit auch nur aussagen " eine subjektive wahrnehmung ist für ein jeden etwas anderes. ein demoschild eine auf demo nicht erlaubte verhüllung selbst ein schlüsselbund( ein paar links- recht und ein zwichen mittel und zeigefinger , kann auch aua machen. aber verbieten können sie es nicht . selbst ein kletterhaken (karambiener ) macht super aua als meinungsverstärker ist jedoch nur eine kletterhilfe.

    ein zb unser geliebtes clock 78 messer ist in deutschland absolut verboten , da es nun einmal als wurfmesser konzipiert wurde. das kannst zu hause noch haben, aber in der öffentlichkeit absolut verboten. das auch ohne jedwege verbotszohne. ist ein boxhandschuh eine waffe oder ein sprortgerät? ein e scooter oder fahrad? selbst ein dildo kann aua am kopf machen, und kein richter der welt würde darin eine waffe sehen

    aber wir schweifen dabei zu weit ab.