Deine Sichtweise ist verständlich.
Juristisch ist es jedoch andersrum. Die "Waffenverbotszone" verbietet das Mitführen von "Waffen". Das kann im Einzelfall allerdings dahingehend gelockert, aufgeweicht sein, dass das Mitführen bestimmter Kategorien von "Waffen" expliziet erlaubt werden kann.
Die juristisch wesentlicheren Fragen sind eher, was im Sinne des Gesetztes eine "Waffe" und wie definiert sich "Mitführen", bzw. was unterscheidet das "(Mit-)Führen" vom "Transportieren".
Nein, das stimmt so nicht.
Hier exemplarisch die Allgemeinverfügung der.Bundespolizei für einen Bahnhofsbereich: https://bundespolizei.de/filea…HBF_und_K_Messe_Deutz.pdf
An solchen Bahnhöfen werden also Waffenverbotszonen auf Grundlage einer polizeilichen Allgemeinverfügung.
Pfefferspray wird selbstverständlich immer mit rein genommen.