Picatinny-Taschenlampe an Helm anbringen - legal?

  • Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dann ist sowohl Besitz als auch Benutzung von solchen Lampen verboten. Also wozu überlegen was man damit anfangen kann. Welchen Nutzen hat eine Atrappe davon? Wozu umständlich an einen Helm bauen, da gibt es direkt passende Leuchten von Petzel für. Taschenlampen gibt es auch wie Sand am Meer. Legal. Wozu also der Aufwand?

    Alles ist möglich, es müssen nur mehr probieren!

  • Ich schlug die Attrappe aus dem Softair Bereich vor, weil ich rückschließend auf seine früheren Beiträge, davon ausgehe dass es Konz mittlerweile lediglich noch um die Montage an der Waffe "fürs Aussehen" geht.


    Einen andere praktischen Nutzen hat so eine Attrappe ja nicht

    PERFER ET OBDURA

  • Also grundsätzlich geht es nur um die Einfachheit des/der Picatinny, das ist etabliert und universal. Es geht auch nicht um eine Anbringung an einer Waffe, sondern eben an jedem anderen möglich Gegenstand, wie z.B. einem Helm. Ich meine Picatinny hat sich so durchgesetzt, wirklich alles kann damit ausgestattet werden. Da nun auf eine andere Anbrignungsform auszuweichen ist nur Aufwand der eigentlich unnötig scheint.


    Beim Juraforum werfen die umher, dass z.B. auch Pfefferspray verboten ist, also deren Rat würde ich grad nicht empfehlen bzw auf deren Lösungen und Antwortten kann ich nicht trauen. Aber eine Info war ganz spannend: [...] Nicht der Besitzer bestimmt den Zweck, sondern der Hersteller. [...]


    Wie gesagt, ich zweifle an der Richtigkeit der Diskussion mit den die sich im Internet Juristen schimpfen, da sie einige Aussagen von sich gaben, die nicht richtig sind. Hier hilft nichts weiter was ich versuche und führt zum Schluss, spätestens, wenn die Info mit der Zweckbestimmung richtig ist, dass es bei Taschenlampenanbringungen - egal an welchem Gerät - kein Weg daran vorbei führt irgendeine andere Art der Anbringung zu wählen, so bequem und allgegenwärtig die Picatinnyvarianten doch nunmal sind.


    Aber selbst dann ist das mir zu schwammig von den "Juristen", denn dann könnte der Hersteller einfach sagen "Yo, das ist zum Zweck der Anbrigung an Schuhe" oder so. ich zweifle, dass das den Besitz legal machen würde.


    Nochmal zum Verständnis: Picatinny ist eine so geläufige Anbringungsart, dass ich die Hoffnung hatte, dass man das nutzen kann für alles mögliche, aber da einige Dinge mit Picatinny verboten sind, ist das nicht so gut. Es ginge so einfach.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

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