Das darfst du auch. Er darfs in die Hosentasche, du musst es zb im Rucksack einschließen.
Wobei fragwürdig ist, ob das beim Busfahrer ein anerkannter Bedarf des Hausherrn ist
Das darfst du auch. Er darfs in die Hosentasche, du musst es zb im Rucksack einschließen.
Wobei fragwürdig ist, ob das beim Busfahrer ein anerkannter Bedarf des Hausherrn ist
Was für ein Durcheinander. Das wird ja ätzend!
Kann mir jemand mit Quellenangabe sagen, ob es sich beim Führen eines Messers dann lediglich um Ordnungswidrigkeiten handelt, oder um echte Straftaten? Habe versucht zu googlen, aber das Netz ist voll von widersprüchlichen Angaben dazu.
Die 12cm-Grenze für Klingen war ja, zum Beispiel, nur eine Ordnungswidrigkeit. Kostet Kohle, klar, aber keine weiteren juristischen Probleme. Also war so einzuordnen, wie 50 in einer 30er-Zone zu fahren etwa.
Und Höhe Owig:
Dritter Abschnitt. Würd sagen, bisher hattest Glück...
Generell behaupte ich nun mal: schließ den Rucksack ab, dann bist auf der sicheren Seite
Und Höhe Owig:
Dritter Abschnitt. Würd sagen, bisher hattest Glück...
Was meinst Du?
Dritter Abschnitt. Würd sagen, bisher hattest Glück...
Ich glaub gemeint ist OWIG; Abschnitt 3; II. Verwarnungsverfahren; § 58 Abschnitt (2)
Und im folgenden IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft.
Wärst du nicht nur durch normale Ordnungswidrigkeit aufgefallen sondern sie hätten es der Staatsanwaltschaft übergeben, hätte es leicht zu weiteren juristischen Problemen kommen können.
Gutes Karma! ;)
Es steht und fällt mit der Vor Ort Behandlung der Ordnungskräfte
Ich möchte hier noch kurz eine Grätsche durchführen und erinnern, dass es nicht um das bereits geltende Gesetz geht, sondern um die möglichen Gesetzesänderungen für Messer-Besitzer durch die Gesetzesänderungen aus dem "Sicherheitspaket".
Also nicht der Ist-Zustand, sondern die Konsequenzen aus dem Sicherheitspaket für uns Prepper und Messerliebhaber.
Auch möchte ich die lauten Stimmen dazu etwas beruhigen: Wir wissen nicht was sich ändern wird, wir wissen nur die Themen um die sich der Bundesrat dreht betreffend des "Sicherheitspaketes". Alles was zur "Gesetzverschärfung" besprochen wird baisert auf Hören-Sagen, die Quellen sind ARD und sowas. Ich für meinen Teil akzeptiere eine Information zur Änderung von Gesetzen nur durch einen von der Regierung, also dem Bundesrat, vorgelegten Gesetzesentwurf. Und den gibt es soweit nicht.
Ich habe mich mit den Kollegen von https://www.messerworld.de kurzgeschlossen und auch denen liegt kein Gesetzesentwurf vor. Somit basieren die Annahmen und der Mismut auf Medienmitteilungen. Medien wie ARD und Co sind mir z.B: keine genug fundierte Quelle. Einiges an diesem Unmut sind Interpretation von potentiellen Auswirkungen eines Gesetzes, das noch nicht vorliegt, geschweigedenn verabschiedet ist. Die THEMEN sind bekannt, bei denen es im Sicherheitspaket handelt. Einige Gesetze, bisher nicht formuliert, die geändert oder hinzugefügt werden wollen sind auch bekannt. Das meiste davon betrifft aber alles, nur keine Messer. Und das was Messer betrifft ist mir nicht neu, keine Änderungen per se mit der möglichen Ausnahme von Öffentlichen Veranstaltrungen, da köntne es etwas strenger werden.
Geduldet Euch bei dem Thema und schaut ab und zu bei https://www.messerworld.de vorbei ob die eine offizielle Quelle finden konnten.