neueste WaffG Verschärfung

  • Zitat

    MeisterProper hat nur nochmal genauer ausgeführt, dass es dergleichen bereits gibt. Also um die Öffentlichkeit zu beruhigen "schaut wir haben verstanden und machen was". Politik im Wahlmodus. -.-

    Und genau da ist aber der kleine, aber feine Unterschied! Bei ihm geht es um das führen, bei meinem Text generell um ein Verbot. Das beinhaltet auch den Transport. Ich denke aber auch, wir müssen warten, bis das alles offiziell in den Papieren steht

  • Also lese ich daraus, dass nun auch Multitools nicht genehm sind? Da das nun Gesetzthemen sind, gibt es die doch irgendwo zum nachlesen. Darum bitte ich, wenn ihr wisst wo man das nachlesen kann.


    Ich möchte das Gesetz wahren, das geht nur, wenn es genug Information dazu gibt. Kann ja nicht sein, dass Gesetze aufgestellt werden und man als Gesetzgeber davon ausgeht "Wird schon, weiss schon jeder irgendwie". Da "Unwissenheit vor Strafe nicht schützt" ist der Statt genauso in der vepflichtung der Aufklärung. Wird die Bevölkerung nicht aufgeklärt, dann jene sich auch nicht halten an was erwartet wird.


    Wäre ja so als würde ich hier Regeln im Forum haben ohne sie aufgeschrieben zu haben und davon ausgehen, dass jeder das "von sich aus weiss". (Haben wir übrigens: https://preppersgermany.de/faqs/)

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Entgegen ganz oben genannten " Verbotszone" öffentlicher Verkehr, muss ich sagen, nein so ist es nicht, es ist nur der öffentliche Fernverkehr eine komplette Verbotszone laut Gesetz. Jedoch sind natürlich andere geltende Bestimmungen z,B, der örtlichen Verkehrsgesellschaftenodef Bundesländer zu beachten.

  • Das darfst du auch. Er darfs in die Hosentasche, du musst es zb im Rucksack einschließen.


    Wobei fragwürdig ist, ob das beim Busfahrer ein anerkannter Bedarf des Hausherrn ist

  • Was für ein Durcheinander. Das wird ja ätzend!

    Kann mir jemand mit Quellenangabe sagen, ob es sich beim Führen eines Messers dann lediglich um Ordnungswidrigkeiten handelt, oder um echte Straftaten? Habe versucht zu googlen, aber das Netz ist voll von widersprüchlichen Angaben dazu.


    Die 12cm-Grenze für Klingen war ja, zum Beispiel, nur eine Ordnungswidrigkeit. Kostet Kohle, klar, aber keine weiteren juristischen Probleme. Also war so einzuordnen, wie 50 in einer 30er-Zone zu fahren etwa.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"