neueste WaffG Verschärfung

  • es ist soweit, entgegen der Expertenmeinungen, entgegen der Petition, entgegen jeglicher Vernunft wurde das "Sicherheitspaket" durch gedrückt. Obwohl dadurch islamistischer Terror in keiner Weise bekämpft wird. Stattdessen werden alltägliche Gewohnheiten, selbst das Sammeln von Springmessern, kriminalisiert.


    besteht noch Hoffnung? Wie geht ihr damit um? Was denkt ihr darüber?

  • Sack reis, Wasser = nass. Juckt mich ehrlich gesagt weniger.

    Zumal es eh nicht genug Kontrolleure gibt um es Flächendeckend 24/7 durchzusetzen. Bleiben die Innenstädte und Events. Da braucht eigentlich keiner ne klinge, oberhalb von Teppichmesser.


    Einschnitt in die individuelle Freiheit aus mehr als fragwürdigem Grund (wahljahr + AfD) aber im vergleich zum Datenschutz find ich das weniger schlimm. Menschen die mit Schutz ihr Geld verdienen, freuen sich. Macht den beschissenen Job immerhin ~1% ungefährlicher.

    Inter arma enim silent leges. Cicero

  • Da wir schon das schärfste Waffengesetz weltweit haben, ist es ein Witz, das noch mehr zu verschärfen.

    Wer ein Attentat ausüben will, der kommt an ein Messer oder ähnliches.

    Daran kann man aber erkennen, wieviel Schiss unsere Vollpfosten in Berlin haben.

    Selbst diese Schmalspurdenker haben gemerkt, das der doch so brave Deutsche langsam aber sicher sich auflehnt gegen den allgemeinen Vorschriftswahn.

    Bürokratie überall, beantragt mal eine Baugenehmigung , viel Spass .

    Bringt viel Zeit und Geduld mit.

  • Bis auf "Messen" würde es mich gar nicht treffen. Aber auf der Messe Schneid ich gern mal Obst oder mach nen frisches Brot... Un nu?

    Bleib ich da halt auch weg... 🤷🏻‍♂️

  • Ja. Es sind nun Messer generell verboten bei Messen, Folksfesten und im Öffentlichen Verkehr. Also auch der Transport, da nicht unterschieden wird.

  • Ja das ist aber ALLES nicht wirklich NEU, es wird von der POLITIK nur so verkauft ...

    Der Wortlaut der Ausnahmekataloge sollte sorgfältig gelesen werden.

    z. B.:

    In der am 20.02.2020 geltenden Fassung
    durch Artikel 1 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
    (1) 1 Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. 2 Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.


    ... dass Bundesländer sogenannte Waffenverbotszonen einrichten. In diesen Zonen, die z. B. Bahnhöfe oder andere stark frequentierte öffentliche Orte umfassen können, dürfen Waffen und bestimmte Messer nicht geführt werden.

  • Siehste, da hab ich nun wieder was anderes gelesen und ich dachte ernsthaft, das ist was korrektes. Immerhin wars auf ner Seite von nem Amt... Ich Blick da nicht mehr durch langsam. Ich warte nun ab, bis es ins offizielle Werk gesafft hat...

  • Zitat

    Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein.

    Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot.

    Quelle BMI.bund.de


    Darauf bezog ich mich, da es eine offizielle Seite ist