Juristisch ist es ganz simpel. Das Verbot in einer "Waffenverbotszone" bezieht sich auf "Waffen". Sprich auf alle "Waffen" , also auf "Waffen" allgemein. Ergo ist es unerheblich welchem Verwendungszweck "die Waffe" dient. Bedeutet, es ist egal ob "die Waffe", also ihr Zweck, gegen ein Tier oder gegen einen Menschen richtet.
Wie Effektiv Waffenverbotszonen allgemein udn besonders die am Hamburger HBF sind, zeigt der jüngste Vorfall eines Messer-Attentäters am Ahmburger HBF. Zumindest konnte der Täter sich sicher sein, dass wenn er der Einzige ist der sich über das Verbot hinwegsetzt, dass er dort nur auch halbwegs wehrlose, zumindest aber auf vom Staat juristisch entwaffnete, Opfer trifft.
Der Logik muss ich leider widersprechen, denn es gibt verschiedene "Sorten" an Waffenverbotszonen. Die Polizei kann eigene "Bedingungen" erstellen, unter die dann auch oft so genannte "gefährliche Gegenstände" fallen. Dort, wo diese "speziellen" Verbotszonen gelten, ist auch das Führen von Pfefferspray, oder Werkzeugen wie Hämmer, Schraubendreher usw. verboten.
Auch wenn der Name "WAFFENverbotszone" natürlich erstmal was anderes vermuten lassen könnte.