Dir muss aber klar sein das zum "Transport" mehr dazu gehört als es in einem verschlossenen Behältnis mit dir herumzutragen ja?
Ein Transport beinhaltet nämlich immer: einen nachvollziehbaren Zweck und Ziel.
Zb darf ich meine Waffe zu Wartungszwecken von meinem Wohnort auf direktem Wege zum Büchsenmacher transportieren.
1. Direkter Weg
2. Zu Wartungszwecken
Damit wird es schwierig zu argumentieren warum du mit deinem nicht-42a konformen Messer beispielsweise durch 3 Städte und 4 Wälder läufst, wenn sich der Messermacher wo du es zum schärfen hinbringen wolltest nur 2 Straßen vor deiner Haustür befindet.
(Wo bringt man eigentlich einen Teleskopschlagstock zu Wartungszwecken hin? :S )
Versteh mich nicht falsch, ich bin kein Paragraphenreiter und mir ist es komplett Latte wer was mit sich herumträgt, aber du solltest dich da nicht in falscher Sicherheit wiegen und denken mit einem abschließbaren Reißverschluss sei es vor dem Gesetzgeber getan.
Falls du nicht in einer waffenfreien Zone wohnst würde ich generell hinterfragen ob so ein Schloss und so eine "Ausrede" mit dem Transport Sinn macht, denn ganz im Ernst, ich wurde bisher in meinem Leben nur abgetastet zwecks Selbstschutz der Polizisten wenn ich mal von der Polizei angehalten wurde (liegt wahrscheinlich am Erscheinungsbild denn rückblickend fand ich das auch merkwürdig haha), oder auf Großveranstaltungen gegangen bin und da hatte ich in weiser Voraussicht natürlich nie etwas problematisches dabei...
Wirst du denn oft durchsucht das du dir so ein 'alibi' zulegen musst?