Soweit ich mich erinnere ist der Verbot dem Jagdrecht geschuldet und schon Asbach uralt aus den 50er oder 60er Jahren.
Und soweit ich mich erinnere liegt die Begründung darin daß es zur Jagd verboten ist, da man somit einen unfairen (unwaidmännischen) Vorteil Gegenüber dem Wild ausnutzt indem man es direkt anstrahlt und somit für den Moment blind macht (Beispiel Reh im Scheinwerferlicht auf der Straße, das glotzt dann nur doof ins Licht und rennt nicht weg)
Und für Sportschützen ist es verboten, um es 1, auch den jägern zu entziehen und 2, eine schießbahn sowieso ausreichend beleuchtet sein muss und man nach Sportordnung eh nicht im kompletten dunkel schießen darf.
Deshalb hat man damals entschieden daß man sowas im zivilen nicht bräuchte, und außer der Polizei halt nur kriminelle nutzen würden.
Deshalb verboten.
Und wegen der schwammigen Definition fallen darunter nicht nur Taschenlampen sondern auch Ziellaser die anders als ein Rotpunktvisier, den Laserpunkt genau auf das Ziel werfen und nicht bloß im Visier reflektieren.