Bei dem Konzepten "Tierabwehr" bzw "Werkzeug" gefällt mir ja gerade, dass es eben keine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man den Gegenstand nicht in einem verschlossenem Behältnis mit sich führt.
Nachtrag
Es gibt diesen Glasbrecheraufsatz auch einzeln zum Nachrüsten
Der Besitz von Teleskopschlagstöcken ist ja erlaubt, allerding dürfen diese (bis auf wenige Ausnahmen) nicht einsatzbereit mitgeführt werden.
Nun gibt es zwei Ansätze wie das durch eine andere Nutzungsbestimmung anders sein könnte.
Eine Möglichkeit lehnt sich an die Bestimmungen für Pfefferspray an. Das ist eigentlich illegal und wird erst durch die Aufschrift "Tierabwehrspray" legal.
Nun gibt es die Idee das Gleiche mit einem Teleskobstock zu machen, indem man ihn mit der Aufschrift Tierabwehrstock" versieht.
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Einen anderen Ansatz gibt es, in dem man den Teleskobstock als "Werkzeug" (Glasbrecher) anbietet.
Sicher. Robust. Sofort einsatzbereit.Der Teleskop-Rettungsglasbrecher – – ein zuverlässiges Werkzeug für Notfälle, bei denen Sekunden entscheiden.Unser…
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In Zeiten von Nachrichten 24/7 ist es wirklich schwierig ein richtiges Maß zu finden, nicht uninformiert zu sein, aber auch nicht so viel Nachrichten zu haben, dass man vor Sorge nicht mehr zur Ruhe kommt.
Eine Drohne fliegt nunmal auf vier kleinen Rotoren, die verfangen sich, die Drohne hat nur eine geringe Schubkraft und geringes Eigengewicht, somit kommt sie nicht weit, auch mit Ausspähen.
Hm, sind solche "Kampfdrohnen" nicht ehr wie kleine Flugzeuge aufgebaut?