Tierabwehrstock/Teleskopglasbrecher

  • Der Besitz von Teleskopschlagstöcken ist ja erlaubt, allerding dürfen diese (bis auf wenige Ausnahmen) nicht einsatzbereit mitgeführt werden.


    Nun gibt es zwei Ansätze wie das durch eine andere Nutzungsbestimmung anders sein könnte.

    Eine Möglichkeit lehnt sich an die Bestimmungen für Pfefferspray an. Das ist eigentlich illegal und wird erst durch die Aufschrift "Tierabwehrspray" legal.


    Nun gibt es die Idee das Gleiche mit einem Teleskobstock zu machen, indem man ihn mit der Aufschrift Tierabwehrstock" versieht.


    Tierabwehrstock Serie 1 | SW10051
    Achtung: Wir haben mittlerweile eine Antwort vom BKA erhalten und unsere Rechtsauffassung wird dort leider nicht geteilt. Aufgrund der für uns nicht…
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    Einen anderen Ansatz gibt es, in dem man den Teleskobstock als "Werkzeug" (Glasbrecher) anbietet.


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    Mich würde interessieren, wie ihr das seht?

  • Einen richtigen Teleskopschlagstock in der Öffentlichkeit zu Führen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, also auf einem Level mit Wildpinkeln oder zu schnellem Autofahren. Du fragst wie ich das sehe? Mir ist dieses Verbot absolut egal.

    Das BKA hat jüngst erst den Tierabwehrstock als Waffe eingestuft. Der Rechtskampf wird nun vom VDB finanziert und wird durch alle Distanzen laufen.


    Wenn ich mal irgendetwas führe, das sich evtl. zum Schlagen eignen könnte, dann ist das aber eh nahezu nie ein Schlagstock, sondern immer ein Hammer oder eine volle Glasflasche oder ein Kubotan oder kurzes Brecheisen. All diese Dinge sind nicht vom Waffengesetz erfasst, von daher bemerke ich solche "Spielereien" zwar, aber mein Interesse hält sich in Grenzen.

    Einen Schlagstock kann man auch "transportieren", anstelle von "führen". Ein kleines Kofferschloss welches die Reißverschlüsse der Bauchtasche verschließt, dürfte juristisch ausreichen. Hatten wir ja ausgiebig schon, das Thema.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"