"Transport von Waffen" in geschlossenen Behältern für den Alltag - Diskussion

  • dir ist schon klar, dass ein Verstoß gegen 42a mit bis zu 10000 Euro geahndet wird? ich würde da nicht von "nur eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige" sprechen.

  • dir ist schon klar, dass ein Verstoß gegen 42a mit bis zu 10000 Euro geahndet wird? ich würde da nicht von "nur eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige" sprechen.

    Ein Bekannter von mir ist mit einem Schlagstock kontrolliert worden: 100 Euro Strafe.

    Im Netz sind viele Fälle erwähnt, Strafen immer um die 100 Euro, tendenziell weniger.


    Das "nur" Ordnungswidrigkeit bezieht sich aber mehr auf die juristische Brisanz, insbesondere wenn man "in dem Bereich" evtl. vorbestraft ist oder sogar aktuell auf Bewährung, ist es selbst verständlich nicht ratsam Dinge zu tun, die als Straftat gewertet werden können. Deshalb "nur" Ordnungswidrigkeit.

    Und weil sehr viel im Internet immer so tun, als würde man für sowas ins Gefängnis kommen. Vielleicht aus juristischer Unwissenheit.

    Die 10.000 Euro sind eine theoretische Obergrenze bei massenhaften Extremverstößen.


    Niemand, der mit einem Teleskopschlagstock in der Tasche aufgegriffen wird, zahlt 10.000 Euro Strafe.

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Aus Erfahrung kann ich sagen, dass bei guten Benehmen und nachvollziehbar keiner böswilligen Absicht, die Strafen gering ausfallen können. Konjunktiv. Heisst nicht, dass es immer so ist. Grauzonen machen Spaß zu durchdenken, aber ihre Gefahr ist halt dennoch vorhanden. Nur weil es 99 mal eher kaum bestraft wird, heisst es nicht, dass es nicht den 100sten genauso sanft trifft.


    Grenzwertig, nicht empfehlenswert, aber auch nicht unbedingt "schlimm".
    Kann gut ausgehen, kann nicht. 10K in Aussicht ist keine gute Aussicht, selbst, wenn es nur vielleicht ist.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Zu den Videos von Tactical Dad und seinem Blog: ich bin auch schon seit Jahren ein Fan von ihm, allerdings liegt auch er nicht immer mit seinem Gedanken Spagat richtig (leider).


    Ich bin auch weder Experte noch Jurist und habe mich lediglich zwecks Eigeninteresse und aufgrund meiner WBK mit dem Waffengesetz auseinander gesetzt. Habe aber leider auch aus meinem Bekanntenkreis mitbekommen das lange nicht jede Rechnung aufgeht, selbst dann nicht wenn man eigentlich auf der relativ sicheren Seite ist.


    Vor Ort entscheiden zunächst immer erstmal die Beamten ob deine Geschichte glaubwürdig ist und sie dich ziehen lassen oder ob sie die Gegenstände einkassieren und du ne Anzeige bekommst oder nicht, bis zur Klärung kann es dann gerne nochmal 6-12 Monate dauern und solange kriegt ihr euer Eigentum natürlich auch nicht wieder.

    Deshalb muss das jeder selbst entscheiden welchen Weg er wählt.

    1) darauf setzen das er im Recht ist

    2) eine Alibigeschichte zur Hand haben

    3) auf legalere alternativen umsteigen (zb solides Taschenmesser)


    Und ich möchte auch aus Neugier nocheinmal fragen in welchem Rahmen jeder einzelne von euch bisher durchsucht wurde.

    Denn ohne einen Grund für eine Durchsuchung ist diese Diskussion eh hinfällig denn ich habe es noch nicht erlebt, und so sollte es laut dem Gesetz auch sein, das Leute auf offener Straße im Alltag willkürlich von der Polizei angehalten und durchsucht werden.


    Dies geschieht meines Wissens nur wenn eine Straftat vermutet wird, ihr euch in einer Waffenverbotszone aufhaltet, oder eher grenzwertig wie in meinem Fall: die "Eigenssicherung der Beamten" weil sie mich nachts auf dunkler Straße wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten haben und ich in den Becher pinkeln musste und es den Beamten wohl nicht geheuer war mir im Dunkeln den Rücken zuzudrehen solange sie nicht wussten was ich, oder was ich nicht in den Taschen hab. Wie gesagt, rückwirkend finde ich die Situation auch etwas grenzwertig schließlich war ich durchweg freundlich und kooperativ, kann es aber aus Sicht der Beamten auch irgendwo nachvollziehen.


    Warum ich diese Gründe der Durchsuchungen hinterfrage ist schlichtweg der, das eigentlich im Normalfall kein Gesetzestreuer Bürger Angst vor einer Durchsuchung haben sollte (zb wenn ihr mit eurer Freundin oder Frau abends in der Innenstadt unterwegs zum Restaurant seid), und da ich davon ausgehe das hier keiner am Bahnhof rumlungert und Drogen verkauft macht man sich vielleicht mehr verrückt als es eigentlich sein müsste denn wo kein Kläger da kein Richter

    PERFER ET OBDURA

  • "Was bleibt ist das Führen auf dem eigenen Grundstück oder in einem verschlossenen Behältnis. Bei Schusswaffen und "gleichgestellten Gegenständen" darf ein "Transport" nur erfolgen wenn es "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis" erfolgt. Das gilt auch für frei Verkäufliche Waffen wie Luftgewehre. Aber bei Messern und Schlagstöcken wird das nicht gefordert. Man darf also ein Messers oder einen Schlagstock in einem verschlossenen Behältnis führen. Man benötigt keinen Grund dafür, dass man einen Schlagstock im verschlossenen Behältnis mit sich führt."

    Hier bin ich mir nicht sicher ob das zutrifft. Wie gesagt, nicht falsch verstehen, ich bin kein Paragraphenreiter und mir ist absolut egal was jeder macht, aber um mich im Realfall selbst juristisch darauf zu stützen wäre das mir persönlich zu dünn.

    PERFER ET OBDURA

  • Hier bin ich mir nicht sicher ob das zutrifft. Wie gesagt, nicht falsch verstehen, ich bin kein Paragraphenreiter und mir ist absolut egal was jeder macht, aber um mich im Realfall selbst juristisch darauf zu stützen wäre das mir persönlich zu dünn.

    Ich habe nur den Gesetzestext kopiert und eingefügt. Bin mir also relativ sicher, dass das so stimmt. :-)

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Ich werde in JEDER Polizeikontrolle , bei der meine Personendaten per Funk abgefragt werden, auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht. Das liegt an den Einträgen zu meiner Person (PBH Personenbezogener Hinweis) in den polizeiinternen Datenbanken wie POLAS bzw. INPOL . Ich gehe davon aus, dass sowohl der Eintrag "GeWa"(gewalttätig) als auch "BeWa" (bewaffnet) und noch einige andere dort vermerkt sind. Darum schlägt die manchmal vorhandene gute Stimmung sehr schnell um, sobald ich durchgefunkt werde.

    Diese und die noch viel "besseren" Einträge sind aber allesamt schon weit mehr als ein Jahrzehnt alt. Hängen mir aber immer noch nach. Waren halt wilde Jahre in meiner "Jugend".

    "Wer es nicht schafft sich vorzubereiten, ist darauf vorbereitet es nicht zu schaffen!"

  • Ich werde in JEDER Polizeikontrolle , bei der meine Personendaten per Funk abgefragt werden, auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht. Das liegt an den Einträgen zu meiner Person (PBH Personenbezogener Hinweis) in den polizeiinternen Datenbanken wie POLAS bzw. INPOL . Ich gehe davon aus, dass sowohl der Eintrag "GeWa"(gewalttätig) als auch "BeWa" (bewaffnet) und noch einige andere dort vermerkt sind. Darum schlägt die manchmal vorhandene gute Stimmung sehr schnell um, sobald ich durchgefunkt werde.

    Diese und die noch viel "besseren" Einträge sind aber allesamt schon weit mehr als ein Jahrzehnt alt. Hängen mir aber immer noch nach. Waren halt wilde Jahre in meiner "Jugend".

    Ich nehme das den anderen vorweg:
    Erst recht mit Einträgen, solltest du keinen Balanceakt des Rechtes wagen.


    Bei mir sind Einträge auch vorhanden, ständig in Unfug involviert, sobald es dazu komm, dass der Perso gezeigt werden soll, steht eh eine Durchsuchung an. Dazu sei gesagt spielt es keine Rolle ob man unschuldig war, die Einträge sind sowieso vorhanden und niemanden interessiert es ob sie gesponnen sind, voreingenommen erfasst wurden oder außerhalb eines entsprechenden Kontextes. Bei mir sind definitiv zwei vorhanden, die nicht gerechtfertigt sind und nicht der Realität entsprachen. Wen interessiert es? Niemanden! Eintrag dennoch vorhanden, die eine Klabusterbeere am Arsch die die Bewegungsfreiehit in Deutschland einschränkt hone Rücksicht auf Überprüfung oder nach einer zweiten Meinung zu fragen. Da hatte ein junger Cop bisschen Arschwasser und hat daraufhin einen Eintrag gemacht in einem Register das mein Leben in der Bundesrepublik mitunter bestimmt. Dabei spreche ich hier von 1 mal angehalten in 10 Jahren und zwei mal davon haben unberechtigte Einträge als Folge. (ja, richtig, in den anderen Fällen wurde ich nichtmal angehalten, Kumpel abgeholt, weil er sein Führerschein abgegeben hat, direkt "Involviert in Drogen" erhalten.) Also steht meiner Erfahrung nach die Chance bei 66%, dass völlig egal ob du Recht hast oder nicht, eine Situation du Deinem Nachteil ausgeht.


    Ich möchte nun nicht sagen, dass RECHT relativ sein kann, nur, dass selbst wenn du glaubst, dass du rechtlich etwas macht, was per geschriebenes Gesetzt erlaubt sein, es doch jemand geben kann der diese Gradwanderung zum Anlassn nehmen könnte dir schlechtes unterstellen zu wollen. Und insbesondere, wenn dein Leben beeinflusst ist, durch Limitierungen aus Behördeneinträgen/Registern, dann versuch garnicht erst irgendwelche Grauzonen zu finden. Dieses "zurechtdenken von Recht um etwas zu tun, dass eigentlich voll heftig mit potentieller Gewalt zu tuzn hat und Gesetzeseinschränkungen umgeht" ist immer gefährlich. Das sind diese Klugscheisser die man gerne hat. Die offensichtlich versuchen das gestz zu umgehen bzw etwas zu tun, was sie eigentlich nciht dürfen, indem sie irgendwelche Sonderwege versuchen. Offensichtlichlicher kann man einer Polizisten nicht sagen, dass man versuche etwas illegal auf legale Weise zu machen.


    So unter Menschen die selbst ihre Erfahrungen und Bürden haben mit der Exekutive: Tu es nicht, wenn du es drauf anlegst, hast du schon verloren, selbst, wenn irgendein "Survival Papa" im Internet sagt, dass du es darfst. Selbst mir kommt da die Frage wozu man im Alltag ein Messer tragen möchte, dass länger als 12cm ist. Da bleibt nut Selbstverteidigung mit tödlichem Ausgang als logische Antwort.


    Ja, es kann gut gehen. Nein, das ist nicht das "garantierte gut gehen" wie mit konformer Ausrüstung.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • ich rate auf jeden Fall davon ab.


    Das Führen im verschlossenen Behältnis ist zwar möglich, muss aber vom Bedürfnis gedeckt sein. das kann zb sein eine Airsoft Pistole zu einem Freund transportieren, der sie einem abkauft. Oder eine Schreckschuss zum Händler zur Reparatur. Einfach im Alltag immer dabei haben wollen reicht nicht.