Kennzeichnung von KI-Inhalten

  • Ich habe das gerade in einem unpassenden Thread geschrieben, daher nochmal als eigenes Topic.


    Ab 02.08.2026 müssen in der EU veröffentlichte KI-Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audio) klar und deutlich als KI-Inhalte gekennzeichnet werden:


    Nach meinem Verständnis gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Forenbeiträge. Zudem zeugt es dem jeweiligen Leser gegenüber auch von Höflichkeit, auf die verwendete Quelle hinzuweisen.

    Si vis pacem, prepper pro bellum. © by: Rainer Meyer

    Einmal editiert, zuletzt von Enomis ()

  • Damit es nicht verloren geht wenn Konstantin gleich mit dem Krächer durch den Generatoren Fred maschiert, poste ich es direkt hier noch mal.



    koa heaven wenn ich mich nicht irre, dann ist nichts weiter geschehen, alsdass Enomis dich darum gebeten hat, KI Inhalte als solche zu kennzeichnen und das aus zwei nachvollziehbaren Gründen.


    1. Wird es bald (noch ist es keine!) Pflicht KI Inhalte als solche zu benennen wenn man sie veröffentlicht.


    2. Meiner Meinung nach erheblich relevanter, wir kommen hier zusammen um uns gegenseitig auszutauschen und uns zu ergänzen. Da ist es ein Gebot der Höfflichkeit eigene Inhalte zu liefern und wenn man doch mal (aus welchem Grund auch immer) auf KI Inhalte zugreift, dies doch der guten Sitte halber zu benennen.


    Meine persönlich Meinung koa heaven alles ist gut, ganz ruhig weiter atmen.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

  • Wird es bald (noch ist es keine!) Pflicht KI Inhalte als solche zu benennen

    Wie das mit Gesetzen so ist, gilt das wohl dann auch rückwirkend. Ich für meinen Teil würde nicht zurückgehen und Beitrag für Beitrag dahingehend editieren wollen - also habe ich für mich beschlossen, wenn ich ggf. schon auf eine KI zurückgreifen muss, das auch sofort entsprechend zu kennzeichnen, ich nutze hierfür einfach die Zitat-Funktion.


    Für die Umsetzung verantwortlich ist zudem der Betreiber, also Konz. Und dem will jedenfalls ich nicht die Bürde auferlegen, ggf. zig Beiträge zu sichten und zu kennzeichnen.


    Si vis pacem, prepper pro bellum. © by: Rainer Meyer

  • Wichtiges Thema!

    Sollte man, unabhängig von Rechtlichem, meiner Meinung nach als Community einen "stillschweigenden Konsens" finden, wie man mit KI Inhalten und deren Kennzeichung umgeht.


    Daher finde ich das Thema höchst interessant und absolut relevant, weshalb eine Diskussion im Sinne von Meinugs-, Wissens- und Positionsaustausch dazu aus meiner Sicht absolut angebracht ist.


    Nach meinem Verständnis gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Forenbeiträge. Zudem zeugt es dem jeweiligen Leser gegenüber auch von Höflichkeit, auf die verwendete Quelle hinzuweisen.

    Das sind für mich zwei valide Punkte.

    1. Kennzeichnungspflicht von KI Beiträgen gilt auch für Forenbeiträge.

    2. Es ist der Höfflichkeit den Anderen ggü. geboten auf die verwendete Quelle hinzuweisen.


    Meine Meinung zu 2. - stimme ich 100% zu.


    Meine Meinung zu 1. - muss man differenzierter betrachten.

    Wenn wir über (den eben geschehenden und diesen Fred auslösenden) Fall sprechen, in dem es um ein direktes Copy Pasten geht, dann denke ich auch, dass man es entsprechend als KI generiert kennzeichnen sollte/müsste/dürfte.


    Andererseits war es ja sooooooooo extrem als Copy Paste KI Inhalt erkennbar, dass ich auch zuhören würde, wenn jemand mir sagt das eine Kennzeichnung obsolet, da offenkundig ist.


    Aber, wie sieht es aus wenn jemand KI als Meinungsbildendes Instrument verwendet. So wie ein Lexikon und dann sinngemäß oder wörtlich rezitiert? Da verschwimmen die Grenzen meiner Ansicht nach extrem. Mein Bauch sagt mir, wenn es primär kopierter KI Inhalt ist, dann gehört es sich das auch so zu sagen.

    War die KI nur Inspiration oder Wissensdatenbank, dann erübrigt sich eine Kennzeichnung.


    Aber wie gesagt, nur meine Sicht der Dinge.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

    Einmal editiert, zuletzt von John Doe ()

  • Wie das mit Gesetzen so ist, gilt das wohl dann auch rückwirkend.

    Das wäre mir neu.


    Das Gesetz gilt dann wenn es gültig im Sinne von wirksam ist.


    Wenn ein Gesetz ab Morgen verbietet in die eigene Brotdose zu schei...., dann kann ich übermorgen nicht verurteilt werden, weil ich es vorgestern getan habe.


    Das wiederspräche ja jeder Rechtsicherheit.


    Gängige juristische Praxis ist es aber, dass etwas was verboten war, nach einer Änderung der Gesetzgebung, im laufendem Verfahren behandelt wird als sei die Tat erst nach der Liberalisierung geschehen. Beispiel Kon.Can.Ges.


    Umgekehrt ist es aber nicht so.

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM

    Einmal editiert, zuletzt von John Doe ()

  • Das Gesetz gilt dann wenn es gültig im Sinne von wirksam ist.

    Stimmt, ich hätte nicht "Gesetz" sondern "Empfehlung" schreiben sollen, so wie es in meinem Google-KI-Zitat auch steht.


    Also, ab 02.08. muss ein KI-Inhalt kenntlich gemacht werden, es wird aber empfohlen, auch alte Inhalte rückwirkend zu kennzeichnen.

    Si vis pacem, prepper pro bellum. © by: Rainer Meyer

  • Definitiv wichtiges Thema in der heutigen zeit, das ist nunmal der aktuelel Zeitgeist, DAS Thema des Jahrzehnts, das Generationsthema das alle anderen dominiert und auch ich nutze sehr viel KI: Im Privaten Rahmen ist das ja völlig legitim und gleichgültig, denn diese Gesetzgebunden greifen nur für veröffentlichte Inhalte.


    Aber habe wir hier z.B. bei Prepper Check Kategorienbilder die den Inhalt der Kategorien anschaulich machen und auch das Lexikon (im Aufbau) nutzt sehr SEEEHR viel KI. Eben um Urheberrechte zu wahren. Trotz des Einsatzes der gesamten Community zur Beschaffung von Bildern zu einzelnen Themen können wir das privat alles nicht abdecken. Hier ist z.B: eine Mischung aus Bilder die unter Creative Commons Lizenz veröffentlich worden sind, Bildern von mir selbst geschossen, Bildern von Euch geschossen und dann aufgefüllt mit Ki Bildern wo es sonst keinen Zugang gab. DAS ist legitim, auch mit der kommenden Gesetzeslage, es wird weder eine Reele Person immitiert oder Dargestellt, noch Darstellungen von Produkten immitiert. Im EInsatz bei PG im Kontext zu Bildern gibt es keine Kennzeichnungspflicht Das gefällt mir! Wir machen das gut hier!


    Was mich eher interessiert, ist der Bereich der Texte, denn z.B. für das kommende Lexikon, habe ich sehr viele Texte überarbeiten lassen und in eine Ordnung bringen lassen durch eine KI. Heisst sowas wie: Ich nenne der KI das Thema, nennne einzelne Segmente, nenne ihr einzelne Faktoren und Inhalte und bitte diese in eine entsprechende, von mir vorgegebene Syntax zu ordnen und teilweise neu auszuformulieren nach vorab festgelegter Tonalität. Teilweise wird ein Eintrag auch vollständig ausgeschrieben in die KI gefüttert und darum gebeten den text auf Rechtschreibung, Satzbau und Strukturellem Aufbau zu ordnen, entsprechend der vorab vereinbarten Syntax. Hier hat die KI nicht eigenhändig geschrieben/erstellt, sondern unter strikter Führung mit viel manuellem Eingriff und Korrekturen und manuellem Hinzufügen von Textpassagen oder Umschreiben einzelner Sätze etc pp . Also faktisch "durch Ki assistiert erstelle Inhalte" (Was übrigens der Ausgangspunkt der Idee dieser KIs war - sie waren nie gedacht eigenständig veröffentlichbare inhalte zu erstellen sondern als Assistenz zu dienen), auch wenn separat Quellen Manuell hinzugefügt worden sind, auf Richtigkeit geprüft, manuell Vor- oder Umgeschrieben und die Inhalte manuell vorgegeben werden bis in's Detail.


    So viel zu meiner Einbindung von KI's in meine Arbeit. Das per se ist noch nicht kennzeichnungspflichtig, so lese ich das raus. Außer wenn es um Inhalte Öffentlichen Interesses geht und da ist das Lexikon (nun als Paradebeispiel) teilweise doch in diesem Bereich. ich denke ich füge da vorsichtshalber einen entsprechenden Hinweis hinzu - sicher ist sicher.


    Lass' mal kurz nachdenkenAls KI Nutzer bin ich nicht per se ein Verfechter dessen, denn mir ist durchaus bewusst und oft untergekommen, dass Inhalte minderer Qualität ohne Nachkontrolle oder nennenswerter Vorgaben durch KI's generiert und veröffentlich worden sind. Das tun wir nicht! Es gibt sehr viele Schwarze Schafe unter uns KI Nutzern die jene Ausnutzen um Aufwandslos Inahlte zu erstellen für schnelle generierung von Geld/Präsenz. Das Problem ist jedoch, dass die Breite Masse (Das kennen wir spezifisch ja schon bereits vom Bild das zu uns Preppern gezeichnet und vom Volksmund widerspruchslos angenommen wurde ...) verständlicherweise nicht die Muße und Zeit investiert um sich zu informieren um den Unterschied zu erkennen zwischen "0815 auf die Schnelle erstellter SLOP" oder "In Assistenz der KI mit guter Absicht (wie Urheberrechtswahrung oder Qualitätsaufbereitung)".


    Das wird noch ein spannendes Segment, denn diese KIs stehen jedem mit geringsten Aufwänden bereits zur Verfügung und mit ihnen können scheinbar professionell wirkende Inhalte in Minuten erstellt werden. Doch was sie nicht können ist ohne menschlichen Eingriff Qualitätsinhalte zu erzeugen. Es braucht oft menschlichen Eingriff bei der Nachrecherche von Inhalten oder Nachbereitung. Lasst Euch das gesagt sein von jemandem der seit Anbeginn des "Ki Zeitalters" mit unterschiedlichsten KIs arbeitet: Noch ist es nicht Skynet und meistens erkennbar ob nun SLOP oder Guter Inhalt.


    Das sind für mich zwei valide Punkte.

    1. Kennzeichnungspflicht von KI Beiträgen gilt auch für Forenbeiträge.

    2. Es ist der Höfflichkeit den Anderen ggü. geboten auf die verwendete Quelle hinzuweisen.

    Jein. Für Texte gilt, rein rechtlich, dass sie nur zu kennzeichnen sind, wenn "sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren." . Also im Thema "Was gab es heute zu Mittag" ist das irrelevant. Aber in "Aktuelles Zeitgeschehen" wäre das künftig ein Rechtsverstoß.


    Dennoch denke ich generell, in einem FORUM wo es um AUSTAUSCH miteinander geht haben KI Texte nichtmal Bedarf. Wer nun wirklich keine zwei Sätze schreiben kann um sich mit seinen Mitmenschen auszutauschen sollte lieber im Wald bleiben.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Dennoch denke ich generell, in einem FORUM wo es um AUSTAUSCH miteinander geht haben KI Texte nichtmal Bedarf. Wer nun wirklich keine zwei Sätze schreiben kann um sich mit seinen Mitmenschen auszutauschen sollte lieber im Wald bleiben.

    😁


    Die große Kunst es mit wenigigen Worten auf den Punkt zu bringen!

                                                                            Si VIS PACEM PARA BELLUM