Das ordern und der Besitz sind in Deutschland erlaubt, um dann z.B, in Holland oder Polen, um zu rüsten, zu schießen und dann wieder um zu rüsten.
Inhaltlich richtig. Dennoch bin ich mir sicher, dass man seine Chancen auf eine Hausdurchsuchung mit der Bestellung solcher Artikel und der CO2-FLinte, deutlich verbessert.
Gab es früher auch oft bei Knickluftgewehren und dem Ordern der passenden Exportfeder.
Wenn man am Ende nichts verbrochen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Seine Anwaltskosten, die Kosten für die eingetretene Tür, die konfiszierten Gegenstände wie Laptop, Handy, USB-Sticks und "Zufallsfunde" von Waffen trägt man natürlich selber. Außerdem wird einem nach so einer Durchsuchung oft vom Vermieter gekündigt.
Aber legal ist es, stimmt.