Achtung ganz wichtig!!!!!
Gaskartuschen dürfen niemals im Keller gelagert werden!
Das ist gesetzlich verboten!
Gase müssen generell "über Erdniveau" gelagert werden.
Zum Thema Esbitkocher ist noch ergänzend zu sagen, dass dieser für die Wohnung nur bedingt geeignet ist, weil der Trockenbrennstoff (Esbit) beim abbrennen fürchterlich nach Fisch stinkt, ansonsten aber weitgehend ungefährlich ist