Das ist ein sehr emotionales Thema, verständlich. Somit ignoriere ich die emotional hochgetriebenen Wertungen eines eigentlich sachlichen Themas. Doch genau das und solche Nachtundnebenaktionen lassen die jenigen die gegen die gesetzänderung sind wie ein Haufen an Chaosidioten darstehen.
Ich habe mich nun doch dazu überwunden mal der Sache nachzugehen und stelle fest wie löchrig (haha, Wortwitz) die Argumentationen der Faeser sind.
- Es gibt nur ein faktisches Beispiel das genutzt wird zur Darstellung der Begründung des Gesetzänderungswunsches, sehr mau, unter Multimillionen legalen Waffenbesitzern nur ein Beispiel zu haben ist nicht wirklich gewichtig. Und hierauf basiert die gesamte Argumentation. Ich könnte mir die weiteren Punkte sparen. Die Argumentationsgrundlage ist unverhältnismäßig.
- Eine weitere Begründung des Bedarfes basiert auf eine fiktive potentiell staatsgefährdende Gruppe die von außen benannt wurde und keine homogene Gemeinschaft darstellt. Somit sind keine Zahlen möglich zur Bestimmung der Gruppe, die an und für sich keine ist. Die herangezogenen Werte die vertreten werden müssten und die Handlungen die damit in Verbindung stehen müssten um "diese Gruppe zu sein" betreffen einen extrem kleinen Teil der Bevölkerung. Erneut ist das eine unverhältnismäßige Basis für einen solch drastischen Eingriff in's Gesetz.
- Es wird mit undefinierten Begriffen hantiert die keine genaue Bestimmung zulassen von welcher Art der Waffen gesprochen wird. Bei meiner Suche was "kriegswaffenähnliche halbautomatische Waffen" bedeutet, konnte ich nichts definiertes finden. Somit kann man also davon ausgehen, dass z.B. eine halbautomatische Uzi davon nicht betroffen ist, die ist ja eher untypisch für Kriege und kommt im Kriegseinsatz nicht vor. Diese ist im Regelfall sowieso nur von einer geringen Menge an Sportschützen genutzt und Mafias, Ganoven, Ganster, Mörder, Crooks, Straßengangs. Das wäre wohl eher nicht unter dem Begriff "kriegswaffenähnliche halbautomatische Waffe" und somit weiterhin legal erwerbbar. Ein Jagdgewehr hinegegen in schwarzer Farbe mit Pikatinischiene wäre ziemlich kriegswaffenähnlich, sähe ja schon fast aus wie eine M14A1, so von der Ferne aus. Somit würde das Gesetz bei z.B: Mafiosi und Gangstern nicht greifen die mit Uzis Leute abschießen, aber Jäger, die das gleichgewicht der Flora udn Fauna der hochgeschätzen Wälder Deutschlands im Gleichgewicht halten, die wären davon betroffen. Ad absurdum und nicht zielführend. Schwammige undefinierte Begriffe als Gesetzesgrundlagen zu wählen ist einer kompetenten Regierung nicht würdig.
- "Kleiner Waffenschein" für Armbrüste und Schreckschusspistolen ist ja sozusagen schon für die Schreckschuss vorhanden, man muss ja einen Schein anmelden um sie außerhalb von befriedetem Bereich führen zu dürfen. Der Witz ist, damit darf man ja die Schreckschuss führen (ohne Schein eben nicht), also dürfe man dann mit 50 Euro und einer Unterschrift auch eine Armbrust führen ... nicht? Was man ja heute an sich gar nicht darf, vor Gesetzänderung. Das liest sich wie als würde die Gesetzänderung zusätzliche gefährliche Lücken öffnen. Sehr kontraproduktiv.
- Psychologischer Befund ist auch so eine seeeehr relative und subjektive Sache. In einer Zeit in der ein Mensch mit männlichen Reproduktionsorganen von unserer Regierung akzieptiert wird als Rollenspieler des Weiblichen Geschlechtes, vor den rechtskräftigen Gerichten der Regierung, sehe ich eine zweifelhafte Autorität in psychologischen Befunden die diese Regierung ausstellen würde. Man erzähle denen was man möchte, nicht was wirklich ist. Und wenn etwas nicht passt, dann ist es doch nur Kunst und Trolling, eine Rollenspielpersona im Internet. Die möglichkeit einer Sachlichen Einschätzung zur Eignung zur Waffenführung ist nicht fehlerfrei möglich. In beide Richtungen. Sowohl kann jemand psychisch ungeeignetes als geeignet durchgehen, alsauch jemand geeignetes als ungeeignet. Der Unterschied läge dann darin, dass Kläger den Staat verantwortlich machen können und Forderungen gegen den Staat stellen. "Schütze tötet x Menschen bei XYZ Veranstaltung, trotz psychologischer Eignungsbestätigung vom Staat." Direkt und indirekt Betroffenen können auf sehr schmackhafte Summen klagen. Bis dahin ist die Faeser über alle Berge, aber es ist dennoch der selbe Staat für so etwas gerade stehen müsste. Als Staatsvertreter nähme ich solch ein Risiko gewiss nicht auf mich. Wenn dann auch noch externe, nicht staatliche, Ärzte diese prüfungen durchführen besteht ein sehr hohes Potential unterschiedlicher Abläufe mit unterschiedlichen Bewertungen - selbst bei der selben Person. Und noch etwas Korruptionspotential. Mit den "Psychologischen Befunden" öffne die Faeser ein schmackhaftes Büffet. Nun gehen wir mal ganz extrem absurd davon aus jemand der illegale Tätigkeiten macht wäre so dumm und würde seine Waffe legal anmelden, so jemand hat 50 Euro über um einen positiven Befund zu erhalten, denn so jemand hielte sich sowieso ja schon nicht an staatliche Gesetze. Wie man es dreht oder wendet, der Punkt hat ein ganz schlimmes Ricochet.
Zu den Messern bin ich noch nicht gekommen, das mache ich eventuell noch ein anderes mal. Dass die Polizei die Faeser unterstütz ist klar, für ist es dann einfac h"Verboten, Knast, fertig" - plump gesagt. Aber die Kompetenz der Entscheidungen in dem bereich Waffengesetzt liegt ganz gewiss nicht bei der Faeser oder der SPD. Die haben Angst und wählen "Verbieten" als Lösung, so ganz ohne Einsichten oder Fachwissen in dem Bereich.
Was mir hier fehlt ist der tatsächliche Gesetzesentwurf, es gab ja wohl schon ... 3 Stück? Denn meine Quellen hier sind nur ARD, BR, Messerworld - und sie alle geben den Entwurf nur wieder. Dabei entsteht stets eine verfälschung des Kontextes. Der orginale Gesetzesentwurf wäre hier nochmal durchaus interessant.