Also, ich hab zu dem Thema selbst mal im Netz recherchiert.
Laut Arbeitsblatt G 612 (A) des deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches (DVGW)
darf man höchstens 2 Gaskartuschen in der Wohnung lagern und zwar nur eine pro Raum. Das gilt auch wenn eine der beiden leer ist.
Nicht gelagert werden dürfen Gaskertuschen außerdem
unter Erdgleiche (also im Keller)
in Schlafräumen
im Treppenhaus
im Flur
in Durchgang und Durchfahrt und deren direkter Umgebung.
Am besten sollten sie im Freien oder in gut belüfteten Räumen gelagert werden.
Nach den Technischen regeln für Gefahrstoffe TRG5 dürfen höchstens 20 Liter brennbarer Flüssigkeiten wie Farben, Lacke, Brennspiritus, Bioäthanol usw. im Keller gelagert werden. Bei Kellerräumen die durch Latten oder Bretter in einzelne Parzellen getrennt sind (in Mietshäusern meist der Fall) gilt diese 20 Liter Grenze pro ganzem Kellerraum, nicht pro Parzelle! Da man nicht weiß wieviel der Nachbar hat, können die 20 Liter sehr schnell beisammen sein. Bei Kellerabteilen mit gemauerten zwischenwänden gilt die Regel pro Kellerabteil.
Diese Ausführungen gelten nicht für Heizöl! Das ist wieder was anderes