Ausreise nur noch mit Genehmigung? Kurz erklärt

  • Moin moin Mitprepper,


    aktuell heisses Thema das rumgeht mit viel Welle und Wirbel und Stress, aber selten mit echter Aufklärung:
    "Man darf nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr in's Ausland!"


    Hier habe ich Euch eine Sachliche zusammenfassung und Erläuterung zusammengetragen, ohne Wirbel:


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    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • das ist keinesfalls eine sachliche Darstellung. Man muss sich längere Aufenthalte nicht genehmigen lassen. Man muss sie mitteilen, das ist alles!

    Das ist nicht richtig. Eine Mitteilung muss nicht abgesegnet werden und kann nicht abgelehnt werden. Technisch entscheiden dann das jeweilige Bundeswehrabteil OB derjenige überhaupt die Reise genehmigt bekommt. Denn auch das Gesetz sieht vor, dass es eine Ablehnung geben kann, wenn eine Einziehung bevorsteht.


    Wenn es eine Mitteilung wäre, dann köntne sie nicht abgelehnt werden. Es ist eine Bitte, der, formal gesehen, überwiegend zugesagt wird, mit Ausnahmen. Das sind Ausnahmen die noch nicht im Gesetz verankert sind, diese werden erst dann gültig greifen, wenn die Wehrpflicht vollumfänglich umgesetzt worden ist - ist sie ja technisch noch nicht.


    Denn, wie das Gesetz es wohl so vorsieht, gibt es auch die Möglichkeit, dass die Bundeswehr "dir" die Ausreise verbietet - wie schon gesagt - wenn dein Einzug bevorstünde. So etwas nennt man auf Deutsch gewiss keine Mitteilung; Das ist ein Erbitten, eine Bitte, eine Beantragung, ein Antrag, ein Ersuchen - aber keine Mitteilung, Mitteilung könnte man nur zur Kenntniss nehmen, nicht ablehnen.


    Hier geschieht, danz offensichtlich, die Vorbereitung für einen aktiven Militärdienst - deutlich jenseits bisherig bekannter Wehpflichtdienste der Bundesrepublik Deutschland, vorige Reichtümer hatten schlimmere Varianten. Es läuft alles darauf hinaus, dass jeder wehrfähige mann jederzeit Verpflichtet werden kann und das Deutschlandweit und in ganz großem Stil. Zumindest würde die Vorarbeit dies vermuten lassen, weil ermöglichen.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Hier auch ausführlich erläutert...bin gespannt wie es weiter geht.

    Man braucht , entgegen den schwammigen Aussagen zur Zeit, doch eine Genehmigung.




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  • Hier auch ausführlich erläutert...bin gespannt wie es weiter geht.

    Man braucht , entgegen den schwammigen Aussagen zur Zeit, doch eine Genehmigung.

    Meine Rede. Es ist keine "Mitteilung", wenn es erst genehmigt werden muss. Benannt ist aber, soweit als einziger Grund, wie in meinem Video ja auch gesagt, als einziger Grund zur Ablehnung: Wenn man nicht kurz vor einem Einzug steht.


    Auch, wie in meinem Video ja auch benannt, galt das vorher nur im Krisenfall (bzw um noch genauer zu sein: Verteidigungsfall) - von nun an aber auch grundsätzlich, auch nicht im Verteidigungsfall, auch in Friedenszeiten.


    Bei mir kam schon einer um die Ecke zum debattieren, dass es keine "Genehmigung" ist - egal wie man es formulliert, wenn es eine Erlaubnis braucht, dann ist es eine Genehmigung, ein Erbitten und nicht nur "eine Mitteilung". Ja, wir müssen uns Auslandsaufenthalte länger als drei Monate GENEHMIGEN lassen.


    Was uns noch fehlt, ist in dem Video auch nicht geklärt und konnte ich auch nicht finden, welche Strafen oder Bußen hier drohen. Zwar sagt er, dass eventuell die Feldjäger kommen um Zwangs-Zurückzuholen, aber das denke ich ist eher der Extremfall der Fahnenflucht. Wenn man nun doch mal 2 Wochen lägner im Ausland ist, ohne Genehmigung, erwartet dann ein Bußgeld bei RÜckreise?


    P.s.: Bitte künftig vorsichtig sein mit was geteilt wird, mir gefällt der Tonus des Videos überhaupt nicht, dass hier Einwanderer einbezogen werden. Die EInwanderer haben nichts mit dem Thema zu tun. Sehr deutlich polarisierend abseits des eigentlichen Themas, eine Art der Frustverschiebung auf "die bösen Einwanderer" die das gesetz weder schreiben, noch damit irgendwie zusammenhängen. Wir zeiehn keine Parallelen, bitte. Nur jeweils das Thema an sich.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.

  • Ich schau mal ob ich künftig das jedoch auch mit Auszügen direkt aus dem Gesetz darstellen kann, das ist generell eine gute Idee. Meine Varianten (auch künftig) sind eigentlich geplant als "verständliche Zusammenfassungen" - fachlich konkret, aber ohne zu viele Details, das verunsichert den ein oder anderen ja auch.


    Ich nehme mir potentiell ein Beispiel am Detailreichtum.

    Der Unterschied zwischen Panik und klarem Verstand ist die Vorbereitung.