Okay jetzt verstehe ich dich auch, schön aneinander vorbei geredet :D
Also ich bin grundliegend von einer Inselfähigkeit erstmal ausgegangen, wenn es möglich ist die Anlage ohne Hausstrom zu betreiben, ist per Definition anscheinend falsch, hatte ich mir anders / falsch gemerkt.
Die richtige Unterscheidung wäre wohl 1. Inselfähig (funktioniert komplett ohne zutun), 2. durch Notstromaggregat nutzbar (sollten ja nahezu alle mit Speicher sein, 3. Anlagen die nur gehen wenn Hausstrom anliegt.
Autarke Energie: Balkonkraftwerke, Speicher und Inselanlagen
-
-
Okay jetzt verstehe ich dich auch, schön aneinander vorbei geredet :D
Das ist eben der Nachteil, wenn man sich nur in Schriftform unterhalten kann. Bei einem direkten Gespräch von Angesicht zu Angesicht, ist einiges einfacher :-)
-
Zusätzlich verwirrend ist auch die Doppelbedeutung von "Notsrom" in dem Zusammenhang, einmal per Aggregat der Anlage zuführen und es kann ja auch heissen, dass in der Not nur noch einzelne Steckdosen funktionieren im "Notstrom-Modus" der Anlage

-
Wenn man noch mehr Verwirrung haben möchte, kann man auch noch zwischen Notstrom und Ersatzstrom unterscheieden -LOL-