Autarke Energie: Balkonkraftwerke, Speicher und Inselanlagen

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    batterie auch auf eine rollbare unterlage ( so sind diese als mobiel angesehen und bedürfen keine anzeige bei dem amt oder anbieter)


    Eine Inselanlage wird doch vom öffentlichen Stromnetz getrennt betrieben, oder?

    Nach meiner Kenntnis ist da keine Meldung nötig.

  • Eine Inselanlage wird doch vom öffentlichen Stromnetz getrennt betrieben, oder?

    Nach meiner Kenntnis ist da keine Meldung nötig.

    das ist richtig. nach heutigen masgaben darf aber auch kein netzkabel zum aufladen bei fehlender sonne mehr angebraczht sein.

    eine reine insel ist das was man in ein wohnmobiel betreibt ( derzeit) .darum gibt es ja auch eine maximale 4 kw/h grenze bei inselanlagen . mehr passen auf ein auto nicht rauf.

    beachten muss man in kleingärten ob es überhaupt eine steckdose geben darf wegen wohnrecht und so ein gesetzeszeug


    so mein gehirn eingefangen.:

    eine inselanlage darf nicht mit dem öffentlichen netz verbunden sein. man muss dafür klare trennungen einbauen.

    das ist aber von staat zu staat anders geregelt. ich gehe hier nur vom geltendem eu recht aus . oder was in planung ist

    daher muss eine reine insellösung nicht gemeldet werden derzeit.

    es dürfen nurnicht die maximalen 4 kw/p überschritten werden. und fragt bitte nicht woher ich den wert der 4 kwp habe-

  • Wer sich etwas mehr in das Thema Inselanlage vertiefen möchte, für den ist eventuell der YT Kanal "Zombieprevention" interessant.

    Der Kanalname ist etwas "speziell", aber ich finde die Inhalte gut.


    Zum Thema Balkonkraftewerke könnte man mal im Netz nach "Holger Laudeley" suchen, der als der "Erfinder" der Balkonkraftwerke gilt.

  • Habe die Frage von Onestep vom anderen Gesprächsfaden (klick hier) mal rüber gezogen, weil ich diesen Gesprächsfaden hier für passender hielt.

    Zitat

    Oder reden wir hier nur von Inselfähig und lassen alle Notstromfähigen aussen vor?

    Wie unterscheidest Du Inselfähig von Notstromfähig?

    Einmal editiert, zuletzt von taboe ()

  • Na ja dahingehen, dass eine komplette Inselfähigkeit ohne "zutun" von außen läuft, also der Wechselrichter direkt auf den Akku umstellt, solche Anlagen sind natürlich seltener. aber im Promille Bereich finde ich schon etwas weit gegriffen, notstromfähig bezeichne ich die Anlagen, die ich einfach direkt an mein Notstromaggregat anschließe und alles läuft weiter wie bisher, was ja bei fast jeder neueren der Fall sein sollte?!


    €dit: bei mir läuft als Beispiel die komplette Anlage nicht auf Ersatzstrom, sondern auf Notstrom, sobald der Strom weg ist, werden nur noch 5 Steckdosen im Haus versorgt, dort hängen Kühlschränke, Gefrierschränke und meine Heizung dran, das bleibt auch so, wenn das Notstromaggregat läuft und ändert sich erst wieder, wenn der echte Strom wieder zur Verfügung steht.

    Das wird jetzt im Frühjahr wahrscheinlich nochmal verändert, da wir mit 3 Haushalten ein größeres Notstromaggregat angeschafft haben, aber so ist der momentane IST-Zustand.

    Road to success, one step after another

  • Nach meiner Kenntnis ist es erforderlich den Stromkreis, den man mit einem Notstromaggregat betreiben will, mit einem 3 Wegeschalter vom Netzstrom zu trennen.


    Durch diese Trennung wird eine Strominsel hergestellt.


    Auch nutzt bei einer PV Anlage der Speicher nichts, wenn kein Netzstrom vorhanden ist, da sich eine PV mit den 50Hrz der Netzstromleitung snychronisiert. Sprich, wenn kein Netzstrom schaltet sich die PV-Anlage ab....


    .... ausser man hat eine Anlage mit dem besagten 3 Wegeschalter (per Hand oder Automatisch) und eine PV-Anlage, die eine eigene Frequenz erzeugt, die von den 50 Hrz abweicht.

  • Das stimmt, es gibt aber Inselfähige Anlagen, die gänzlich ohne Netzstrom auskommen, mein Nachbar hat eine und als wir letztens zum Test den Stecker gezogen haben (das Haus stromlos gemacht wurde), lief das was in seinem "Notstromnetz" eingespeist ist trotzdem weiter.

    Road to success, one step after another

  • Meine Frage bezog sich darauf, das nach meiner Kenntnis eine Notstromfähige Anlage automatische eine Inselanlage bzw Inselfähig ist.

    Daher verstand ich nicht ganz die Unterscheidung.


    Oder meintest Du eventuell den Unterschied zwischen einer Anlage die ausschließlich im Inselbetrieb läuft OHNE einen Netzanschluß zu haben und einer Inselfähigen Anlage mit Netzanschluss?