Ja, ich würde schätzen, dass all diese Dinge, weil sie zur SV, also als Schlagwaffe beworben werden, unter das Führverbot fallen. Also genau wie ein Teleskopschlagstock Beispielsweise.
SV-Waffen
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Es ist damit offensichtlich (nach kurzer Recherche) kein Waffenverbot verknüpft. Es gilt rechtlich aber wohl als Hieb- und Stichwaffe. Kauf- und Besitz im privaten Raum möglich. Man darf es aber nicht Zugriffsbereit in der Öffentlichkeit führen.
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Ich möchte mich allgemein nicht auf Schmerz als Verteidigungsmittel verlassen. Alleine schon weil es Giftler gibt denen das Schmerzempfinden abhanden kommt.
Außerdem sind Peitschen und Totschläger glaub ich Mittel welche aus einer loosing-positon schwer in den Einsatz zu bringen sind.
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Hier eine Bikerpeitsche
https://www.amazon.de/YUMILI-E…bok&qid=1792295585&sr=8-1
... vielleicht gut für die Hosentasche, oder im Hosenbein.
Aber wiecwate denn die rechtliche Seite zum mitführen solcher Dinge ? Ist doch verboten, oder ?
Bikerpeitsche > verbotener Gegenstand. Kann mir aber vorstellen das es unbedenklich ist den reinen Bremsschlauch als Radfahrer/Biker im Reparaturkit zu haben.
Peitsche > gilt normal nicht als Waffe. In der Waffenverbotszone, wenn man nicht gerade ein SM-Köfferchen mit Spielzeugen mitschleppt aber sicher ein Problem. -
Bikerpeitsche > verbotener Gegenstand.
Am Anhang ist der dazugehörige Feststellungbescheid des BKA. Hieraus geht aus meiner Sicht die Einordnung als Hieb- und Stichwaffe ohne Verbotseigenschaften hervor. Aber ich bin jetzt auch nicht der Fachjurist. Damit müsste aber ein Besitzrecht und kein Führungsrecht in der Öffentlichkeit einhergehen. Damit sollte das Wohl in der Öffentlichkeit so zu sichern sein, dass es nicht zugriffsbereit ist. Das ist wohl definiert als "mehr als drei Handgriffe", um ranzukommen.
Edit: Es sei denn, die Bikerpeitsche ist jetzt nochmal was ganz anderes
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... vielleicht gut für die Hosentasche, oder im Hosenbein.
Aber wiecwate denn die rechtliche Seite zum mitführen solcher Dinge ? Ist doch verboten, oder ?
Besitz legal. Zuhause kannst du damit machen was du willst.
In der Öffentlichkeit eine verbotene Hiebwaffe (zumindest der Sjambok). Es sei den, du nutzt ihn zum Viehtrieben weil du Landwirt bist o.Ä.
Das gilt für alle Gegenstände "die ihrer Art und Beschaffenheit nach geeignet oder bestimmt sind, stumpfe Gewalt durch Hiebe zu erzeugen". Auf deutsch, extreme Auslegungssache des bearbeitenen Beamten. Hatten wir schon an anderer Stelle das Theme. ALLES fällt unters WaffG., was ein Beamter als "gefährliches Werkzeug" betrachtet. Insofern fallen sowohl die Bikerpeitsche als auch der Sjambok im Zweifel gerantiert darunter und Opas Gehstock immer dann, wenn einem Beamten dannach ist.