Ok. Allerdings hat diese Angabe von Gründen (Ich möchte gerade in den Wald) keinerlei juristischen Hintergrund.
Ob ich ein ü12cm-Messer in einem abgeschlossenen Behältnis habe weil ich in einen Wald will oder nur weil ich Bock drauf habe, ist juristisch absolut unerheblich.
Falls das nicht richtig ist, würde ich gerne Behauptungen mit Gesetzestexten untermauern, zur besseren Verständlichkeit.
Und zu juristisch unerheblichen Sachverhalten würde ich mit einem Polizeibeamten gar nicht erst diskutieren. Natürlich gehen viele Beamte in ihrer gefühlten Allmacht auf und erheben sich gern zur moralischen Instanz.
Wer diese Spielchen mitmachen will, kann das ja tun.
Ich bin da aber nicht der Typ für und mir ist sowas zu blöd.