Also wenn ich beispielsweise ein Einhandmesser transportieren will. Von einem Freund, der es mir geschenkt hat, zu mir nach hause, dann kann ich das nur in einem abgeschlossenen Behältnis.
Einen Vorwand für einen Transport zu finden ist also jederzeit möglich.
Habe auch noch niemals von einem Grund/ Vorwand gehört oder gelesen. Diese Anforderung wäre mir absolut neu. Zumindest in Bezug auf 42a-relevante Messer und Teleskopschlagstöcke.
Wie das exakt in Bezug auf scharfe Waffen von Sportschützen aussieht, weiß ich nicht, denn ich bin kein Sportschütze. Ich beziehe mich einzig und allein auf Einhandmesser (beispielsweise) und Teleskopschlagstöcke.
Allgemein riskiert man ja dann auch nur eine Ordnungswidrigkeiten- Anzeige, genau wie beim zu schnellen Autofahren oder Wildpinkeln. Dieses "Risiko" erschüttert mich jetzt nicht soo krass, ehrlich gesagt :-)