DISCLAIMER: Funkgeräte mit Sendeleistungen die Lizenzen wie z.B. Amteurfunklizenz erfordern, dürfen nur mit entsprechender Lizenz genutzt werden zum Senden. Ohne entsprechende Lizenz im betriebsbereiten Zustand, kann es zu einer Sicherstellung und eventuellem Bußgeldverfahren kommen. Die Bundesnetzagentur könnte hier mit "Unbefugter Sendebetrieb ist naheliegend." argumentieren.
Zusätzliche Informationen findet ihr im vom Prepper Check empfohlenen Buch "Notfallfunk" oder im Magazin Artikel "Das umstrittene BEOFENG - wirklich legal?"