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Wer schon länger in der Prepperszene unterwegs ist, in Foren und Gemeinschaften, in YouTube Kommentaren und Facebook-Gruppen, der hat das Gespräch bestimmt schonmal mitbekommen: Das beste Gerät im leistbaren, günstigen, Preis-Leistungs-Segment der mobilen Funkgeräte ist eines vom Chinesen BAOFENG! Aber wer sich mit den technischen Daten auseinandergesetzt hat, der weiß auch, dass auch die Einsteigermodelle wie das UV-5R und ähnliche eine potenzielle Sendeleistung haben, die über den legalen Möglichkeiten liegt, die man ohne mindestens Amateurfunkerlizenz nicht nutzen darf zum Senden, wenn auch Empfangen.
Somit stellt sich doch für gesetzestreue Prepper die Frage, ob man so ein Gerät überhaupt besitzen darf, denn es könnte ja genutzt werden, auch ohne Krise, um in einem nicht erlaubten Sendebereich zu senden, vorausgesetzt man hat keine Amateurfunkerlisten und aus Erfahrung haben die meisten Prepper auch keine.
Dazu habe ich uns jemanden geholt der das Thema ganz gut abdecken kann:
Der Alexander Krah von der Brothers In Arms GmbH ist Mitbetreiber von Black Ops Coffee, ehemaliger Soldat und Author des Buches Notfallfunk - Wie manage ich meine Kommunikation in der Krise?. Seinem Rat habe ich mich angenommen und mich mit seinem Buch beschäftigt. So ausführlich das auch auf sämtliche Bereiche des Funkes, von PMR, über CB, Digitalfunkm, Freenet und Co eingeht, um exakt auf unsere Frage eine Antwort zu finden haben wir uns dazu etwas unterhalten und ich darf nun die Antwort eines Profis dazu mit Euch teilen:
Der Besitz von Funktechnik ist für jeden Interessierten erlaubt, er darf damit alle Frequenzen abhören. Jeder darf alle Funkgeräte kaufen (einige dürfen nicht mehr in der EU und Deutschland verkauft werden, aber der Besitz ist nicht strafbar, darunter sind einige Geräte von Baofeng). Wichtig ist nur das Hören ist erlaubt, er darf "nie" die PTT (Push to talk-Taste drücken, um was auszusenden - außer in einer Notstandslage).
Auch ein lizensierter Amateurfunker darf nicht mit seinen Hochleistungsgeräten in den Frequenzen des Jedermann Funk (CB, Freenet, PMR446) funken, da muss auch er sich an die gesetzl. Vorgaben für die Frequenzbereiche halten, wie z.B. im PM446 nur mit 0,5W und mit Geräten deren Antenne man nicht demontieren kann - auch wenn es dies technisch ohne Probleme könnte.
Somit ist die Frage zu "Darf ich Geräte - wie einige Modelle des BAOFENG Herstellers - besitzen und nutzen" endgültig geklärt: Ja, du darfst solche Geräte besitzen, aber eben nur senden, wenn du über entsprechende Lizensen verfügst.´Ohne entsprechende Lizenz im betriebsbereiten Zustand kann es zu iner Sicherstellung kommen und eventuellen Bußgeldverfahren. Die Bundesnetzagentur könnte hier mit "Unbefugter Sendebetrieb ist naheliegend." argumentieren. Der reine Besitz ist demnach also nicht strafbar, solange das Gerät nicht in einem Sendefähigen Zustand griffbereit vorliegt oder falls doch eine entsprechende Lizenz vorhanden ist. Der Vorteil solcher Geräte, nicht nur die von BAOFENG, liegt hier klar auf der Hand: In einer Krise hat man eine deutlich nennenswert höhere Sendeleistung um eine größere Chance zu haben Hilfe zu erreichen, wenn Hilfe gebraucht wird.