Ich vertraue Euch, dass die letzten 1-2 Seiten ordentlich sind, grad keine Zeit nachzulesen, aber noch fix was hinzuzufügen:
Ich bin in einer Waffenverbotszone kontrolliert worden (direkt von drei Beamten, richtig der Aufmarsch). Tierabwehrspray zählte hier als "Waffe" und auch mein Multitool zählte als "Waffe". Ja, die Polizei kann hier teils individuell je Zone licht abweichende Regelungen treffen - so schien es mir. Ärger gab es nicht, da ich keines davon geführt habe und eine Begründung zur Freizeitausübung hatte, aber es war doch recht strikt und es wurden viele Fragen gestellt. Lieber nicht ausreizen und sicher bleiben.
https://sicherheitsschirm.com/…VWAFISW3KyfAaAm7XEALw_wcB
Den kannst Du mit rein nehmen , da er als normaler Regenschirm ( selbst bei einer polizeilichen Prüfung, nach evtl. eingebauten Nadeln oder Schusseinrichtungen ) gilt. Er ist halt nur mit Materialien und Eigenschaften zur Haltbarkeit ausgestattet.
Beim Überfliegen gab es einige Beispiel die hier nicht reinpassen, Hausrecht und Waffenvebotszonen sind unterschiedliche gehandhabt. Waffenvebotszonen kann man als Faustregel so auslegen: Ist der Gegenstand primär als Waffe gedacht oder zum Zufügen von Schaden, dann ist es verboten. Sekundär gilt aber auch, kann der gegenstand unkompliziert umfunktioniert werden um als Waffe zu dienen? Dan nist der auch verboten.
Und hier sind die Probleme, ich trage recht fette Ringe an den Händen, die können auch umfunktioniert werden zu Schlagringen bzw dienen beim Faustkampf ähnlich wie Schlagringe, sind aber nur Ringe mit Bedeutung oder zum Hübsch sein, undebatierbar ist das keine Waffe. So ähnlich ist das mit dem Regenschirm, wird es bewusst geworben als potentielle Waffe? Das ist der primäre Beschaffungs und Führungszweck potentiell als Waffe einstufbar, denn der deutlich beworbene Zweck ist "WAFFE!" und der Käufer ist sich dessen bewusst sich den gegenstand zu kaufen um ihn als solche zu nutzen. Hier kommen "Zweck" hinzu und das wird problematisch, wenn Euer Händler sehr deutlich das Objekt als Waffe bewirbt und nicht als "hochrobuster Regenschirm mit hoher Langlebigkeit und Qualität".
Ander schaut es aus, wenn der Händler den Schirm als solchen bewirbt und nicht als Waffe, aber ein YouTuber zeigt "Yo, der ist sogar so robust, dass der auch noch beim Prügeln standhält!" dann ist das die Ansicht eines Dritten und nicht der primär beworbene Zweck. Ganz spezifisch der "Sicherheitsschirm" wirbt aber genau damit: Dieser Schirm ist als Waffe gedacht (und ist nebenbei auch noch ein Regenschirm). Runtergebrochen, wenn auch unwahrscheinlich, kann genau das in einer Problemsituation gegen den FÜhrer des Sicherheitsschirmes gehalten werden: Sie haben den Schirm bewusst gekauft als Waffe, genau so wie er offensichtlich beworben wird.
Das muss Euch nun nicht gefallen und es wird voraussichtlich auch nicht so ausgelegt, solange ihr kein Angreifer seid oder auffällig Stress macht. Aber ganz trocken: Spezifisch der Sicherheitsschirm ist keine rechtliche Absicherung, weil sehr offensichtlich der Zweck als Waffe ausgelegt wird vom Händler und vom Käufer auch so verstanden wird. Ein Schirm der mega robust ist, aber nicht als Waffenoption beworben wird ist hier die beste Option auf Rechtssicherheit - ob der nun AUCH robust ist und als Waffe genutzt werden kann, das sei mal dahingestellt, solange er nicht als solcher klassifiziert wird ist das auch kein Problem - sollen die Influencer erzählen dass man damit prügeln kann, Dritte Meinungen verändern nicht den Zweck.