Hier ein Auszug der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie zu dieser Frage betreffend Privatpersonen:
"Bei entzündbaren flüssigen Stoffen in wiederbefüllbaren Behältern darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Li-
ter je Fahrzeug (einschließlich Anhänger) nicht überschreiten. Zusätzlich hierzu dürfen auch noch bis zu 60 Liter in trag-
baren Kraftstoffbehältern befördert werden."
Das liest sich blöd und verwirrend, denn "Tragbare Kraftstoffbehälter" sind ungleich der Behälter die hier genannt worden sind. Mit dem Begriff Behälter sind hier UN-zertifzierte Benzinkanister für den Transport von Kraftstoffen gemeint. Insgesamt darf eine Privatperson 300 Liter Kraftstoff transportieren (exklusive des Fahrzeugeigenen Tankes, da kannste zursätzlich auch noch volltanken).
Die rechtssichere Bezeichnung (wenn ihr Euch sowas kaufen wollt) ist etwas kompliziert: "UN-zertifizierter zugelassener, wiederbefüllbarer Kraftstoffkanister gemäß ADR, geeignet für den Transport entzündbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse 3, z. B. Benzin oder Diesel."
Wen das interessiert, ADR ist „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ - ein internationales Abkommen, das einheitliche Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf Straßenfahrzeugen in Europa und weiteren teilnehmenden Ländern regelt. (Musste ich auch erstmal Googeln)
Die Aufteilung der bis zu 300 Litern darf jedoch nur so aussehen: Bis zu 240 Liter Kraftstoff in einem PKW, in Benzinkanistern (UN-Zertifiziert als Benzinkanister für Treibstofftransport) mit maximal 60 Liter je Kanister. Und dann darf man noch zusätzlich bis zu 60 Litern in tragbaren Kanistern (Solche vom Baumarkt aus Kunststoff z.B.) transportieren.
Dabei ist es egal wie viele Kanister/Behälter das sind, ob du 60 1-Liter Kunststoffkanister hast oder einen mit 60 Liter - bis zu 60 Liter dürfen in solchen handeslüblichen Kanistern mittransportiert werden, zusätzlich zu den oben genannten spezifisch für den Treibstofftransport ausgelegten und UN-Zertifizierten. In wie vielen Behältern das transportiert wird spielt hier keine Rolle - ist halt nur unsinnig 240 Liter in 5 Liter Behältern (Die UN Zertifizierten, sonst zählt es als "Tragbarer Kraftstoffbehälter") zu transportieren. Da könnten Folgefragen auftauchen bei Grenzübergängen, wie Preppervan schreibt, aber illegal ist es nicht. Ist nur ungewöhnlich und unpraktisch.
Das sind die Regelungen für Privatpersonen. Ein kostenfreier .pdf Download steht auch hier zur Verfügung: https://mediencenter.bgrci.de/shop/dguv-i_213-012_01/detail der gesuchte Passus ist 3.1 Freistellungen, zum Beispiel Privatpersonen, Handwerker