Der Besitz von Teleskopschlagstöcken ist ja erlaubt, allerding dürfen diese (bis auf wenige Ausnahmen) nicht einsatzbereit mitgeführt werden.
Nun gibt es zwei Ansätze wie das durch eine andere Nutzungsbestimmung anders sein könnte.
Eine Möglichkeit lehnt sich an die Bestimmungen für Pfefferspray an. Das ist eigentlich illegal und wird erst durch die Aufschrift "Tierabwehrspray" legal.
Nun gibt es die Idee das Gleiche mit einem Teleskobstock zu machen, indem man ihn mit der Aufschrift Tierabwehrstock" versieht.
Tierabwehrstock Serie 1 | SW10051
Achtung: Wir haben mittlerweile eine Antwort vom BKA erhalten und unsere Rechtsauffassung wird dort leider nicht geteilt. Aufgrund der für uns nicht…
waffen24.shop
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Einen anderen Ansatz gibt es, in dem man den Teleskobstock als "Werkzeug" (Glasbrecher) anbietet.
Rettungsglasbrecher mit Holster | 1002100
Sicher. Robust. Sofort einsatzbereit.Der Teleskop-Rettungsglasbrecher – – ein zuverlässiges Werkzeug für Notfälle, bei denen Sekunden entscheiden.Unser…
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Mich würde interessieren, wie ihr das seht?