Wenn's kein Schlüssel ist sondern ein Messer das aber vorgibt, ein Schlüssel zu sein, ist das verboten. Ganz einfach. Wenn speziell jetzt bei dir, dein Schlüssel ein Schlüssel ist der halt gut geeignet ist nen Karton auf zu machen ist es was anderes. Ist aber ne Klinge dran... Dann ist er verboten.
Ersatz für Messer
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Ich hab mir diesen Spezialschlüssel gerade noch mal angeschaut.
Man muss schon genau hingucken um zu sehen, dass es keinen Schlüssel ist.
Wahrscheinlich ist das dafür gedacht Schrauben zu treten und Flaschen zu öffnen. Aber ein Karton bekommt man damit auch auf und im Zusammenhang mit dem Rest des Schlüsselbund. Geht das vielleicht auch jemand damit zu verletzen.
Und ich bin in den Augen von Sicherheitskräften, sicher auch nicht die typische Messerträgerin.
Daher wage ich es auch immer ein winziges Taschenmesser, irgendwo dabei zu haben.
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Wenn's kein Schlüssel ist sondern ein Messer das aber vorgibt, ein Schlüssel zu sein, ist das verboten. Ganz einfach. Wenn speziell jetzt bei dir, dein Schlüssel ein Schlüssel ist der halt gut geeignet ist nen Karton auf zu machen ist es was anderes. Ist aber ne Klinge dran... Dann ist er verboten.
Das BKA ist da anderer Meinung: BKA - Homepage - Z-65, Klappmesser in Schlüsselform
Hast Du Quellen, die deine Behauptung stützen?
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Quelle ist die vom Zoll. So wurde es auch in der Waffensachkunde gelehrt. Im Zweifel
Von schlimmeren ausgehen.
Zudem bleibt es ein Messer. Um das es hier ja geht.
Könnt dennoch gern machen was ihr wollt.
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Konstantin
Hat das Thema aus dem Forum Ausrüstung & Technik nach Verteidigung & Waffen verschoben.