schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen sowie gesalzen (250 Gramm, 350 Gramm sowie 500 Gramm) der Marke göral
Produktbezeichnung/ -beschreibung:
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm
Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm
Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm
Haltbarkeit:Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm:
mindestens haltbar bis 24.08.2026
Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm:
mindestens haltbar bis 01.02.2027
Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm:
mindestens haltbar bis 21.04.2027
Chargennummer / Los-Kennzeichnung:
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz 250 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen 250 Gramm:
L 03700604
Dolunay Ay Cekirdegi 500 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 500 Gramm:
L 14602009
Dolunay Ay Cekirdegi 350 Gramm / schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen 350 Gramm:
L 19902507
Hersteller / Inverkehrbringer:
göral Vertriebs GmbH,
Ohligser Straße 26,
42329 Wuppertal
Grund der Meldung: Rückstände und Kontaminanten
Weitere Informationen: Bei Kontrollen wurden Auffälligkeiten festgestellt, deshalb kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass der Verzehr gesundheitsschädlich sein könnte, da im Rahmen von Untersuchungen in den betroffenen Chargen eine Überschreitung des Höchstgehaltes für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A (Mykotoxin) festgestellt wurde.
Betroffene Bundesländer nach derzeitigem Stand:
Bremen
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Empfehlung:
Was Sie tun sollten:
- Bitte nicht mehr verzehren.
- Bringen Sie das Produkt (auch angebrochene Packungen) in Ihren Markt zurück.
- Sie erhalten eine vollständige Gutschrift, auch ohne Kassenbon.
Quelle: https://www.lebensmittelwarnun…nblumenkerne_Meldung.html